Nachgefragt zu Schadensersatzansprüchen und Gewährleistung

Kurzinterview mit BWE-Expertin

Martina Beese

Rechtsanwältin, Engemann & Partner Rechtsanwälte und Notare
Martina Beese berät und betreut vorwiegend Betreiber, Projektierer und Investoren von Erzeugungsanlagen im Bereich Erneuerbare Energien. Sie ist darüber hinaus ein wichtiges Gremienmitglied im BWE-Betriebsführer- und Sachverständigenbeirat sowie im BWE-Arbeitskreis Weiterbetrieb.

Die Erstellung erfolgreicher Verträge für Windprojekte ist eine herausfordernde, aber nicht unmögliche Aufgabe. Frau Martina Beese, Mitglied im juristischen Beirat des BWE, zeigt Ihnen im folgenden Kurzinterview, wie Betreiber, Betriebsführer und Projektierer von der Vertragsarbeit betroffen sind.

Stichwort Schadensfall: Kann der Betreiber die Voraussetzung für Schadensersatzansprüche wirklich wasserdicht vertraglich regeln?

Beese:

Auf jeden Fall, das gilt für den Liefervertrag wie auch für den Instandhaltungsvertrag. Dabei ist es nicht nur damit getan, beispielsweise Schadensersatzzahlungen für eine Lieferverzögerung festzulegen, sondern auch die Voraussetzungen und Einflüsse auf den Lieferverzug selbst. So sollte im Hinblick auf witterungsbedingte Unterbrechungen eine Lösung angestrebt werden, welche die Interessen beider Parteien, Betreiber wie Hersteller, angemessen berücksichtigt.

Gewährleistung und Garantien: Gibt es vertragliche Punkte, die häufiger von Projektierern übersehen werden?

Beese:

In der Praxis zeigt sich tatsächlich, dass im Sinne des Projekts einiges optimiert werden kann. Für die Ermittlung von Garantien ist es z.B. entscheidend, auf welchen Regelwerten die Grundlagen und Parameter basieren und wie Messunsicherheiten in diesem Zusammenhang gehandhabt werden. Insbesondere ist die Nachweisführung oftmals nicht optimal geregelt, so dass die Durchsetzung von Garantieansprüchen erschwert ist.
Bei so wichtigen Garantien, wie zum Beispiel zu akustischen Eigenschaften, müssen die Schallimmissionswerte im Rahmen der Genehmigung geprüft und mit der Garantieerklärung verbundene Annahmen von Messunsicherheiten bewertet werden. Zudem sollte bei Ansprüchen für die Mängelrechte die Qualität der Nacherfüllung und Mängelbeseitigung definiert werden.

In der Betriebsphase:Welche Verträge haben generell Auswirkungen auf die  Arbeit des Betriebsführers?

Beese:

Das Aufgabenfeld des Betriebsführers ist bezogen auf die Verträge in einem Projekt sehr weitreichend. Viele der einzelnen vertraglichen Regelungen können in der Umsetzung und Abwicklung des Projektes Tätigkeiten für den Betriebsführer begründen; dies je nach Einstieg in die Phase des Betriebes der WEA.
Sicherlich ist der Bereich der Abnahme und Gewährleistungsphase ein arbeitsintensiver Bereich, dies gilt aber auch für die Durchführung und Kontrolle von Instandsetzungsmaßnahmen, Wartungsarbeiten oder sicherheitstechnischen Prüfungen. In der Regel kommt der Betriebsführer mit all diesen Verträgen in Kontakt und betreut diese.

Seminar Erfolgreiche Verträge Keyvisual
19
Besuchen Sie dieses Seminar und erfahren Sie, was die wichtigsten Verträge bei Windprojekten sind. Sie gewinnen zudem mehr Sicherheit bei Vertragsverhandlungen und Vertragsbewertungen.
Datum: 
13.01.2016 - 14.01.2016
Ort: 
Berlin
VA-Nummer: 
VA 16-22-01