Philipp von Tettau Rechtsanwalt und Partner bei von Tettau | Rechtsanwälte | PartG mbB
Philipp von Tettau, Jahrgang 1968, studierte nach seiner Ausbildung zum Industriekaufmann bei Siemens Rechtswissenschaft in Erlangen, Heidelberg und Berlin. 1998 bekam er seine Zulassung zum Rechtsanwalt, seit 2002 war er Partner bei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte und seit 2022 Partner bei der auf das Recht der Erneuerbaren Energien spezialisierten Kanzlei tettau Partnerschaft. Herr von Tettau ist im Öffentlichen Wirtschaftsrecht, insbesondere Planungs-, Bau- und Umweltrecht, Recht der Erneuerbaren Energien, Transaktionsrecht / M&A sowie Vertragsrecht tätig. Weiterhin ist er Vorsitzender des Juristischen Beirats im Bundesverband WindEnergie e. V. und Referent bei zahlreichen Weiterbildungsveranstaltungen für den BWE. Herr von Tettau engagiert sich außerdem ehrenamtlich für den Klima- und den Naturschutz.