Programm
25.06.2013
- Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer, Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
- Die Arbeit des BWE und des BEE bei der Gesetzgestaltung des AIFM Umsetzungsgesetzes
- Bewertung des BWE
- Das AIFM Umsetzungsgesetz im Überblick
- Anwendungsbereiche des Gesetzes
- Der Zusammenhang mit dem Kapitalgesetzbuch
- Eigenschaften und Handlungsmöglichkeiten operativ tätiger Unternehmen
- Was bedeutet das Gesetz für die Windenergie?
- Andreas Lauven, Rechtsanwalt, Kanzlei Korte Dierkes Künnemann & Partner
- Ab wann ist mein Windpark ein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors?
- BaFin Auslegungschreiben zum Anwendungsbereich des KAGB und zum Begriff des Investmentvermögens
- Definition Investmentvermögen
- Welche Kriterien müssen erfüllt sein um als Alternativer Investmentfonds gewertet zu werden?
- Andreas Lauven, Rechtsanwalt, Kanzlei Korte Dierkes Künnemann & Partner
- Inwieweit sind Energiegenossenschaften vom AIFM ausgenommen?
- Anforderungen an bestimmte Mindesterträge
- Zweistufige Konstruktionen: Was passiert wenn die Genossenschaft als Kommanditist auftritt? Was passiert bei Zusammenschlüssen mit Stadtwerken?
- Hans-Hilmar Bühler, Referent Grundsatzfragen, DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband
- Wie ist mein schon bestehender Windpark betroffen?
- Welche Schritte muss ich für eine BaFin Erlaubnis durchführen?
- Praxisbeispiel Bürgerwindpark mit AIFM Genehmigung
- Hans-Heinrich Andresen, Geschäftsführer, WEB Andresen GmbH
16:30 Uhr
Podiumsdiskussion: Wie wird das AIFM-Umsetzungsgesetz die Bürgerbeteiligung in der Windenergie verändern?
Infos- Lars Jacobsen, Leiter Finanzen / Prokurist , WKN AG
- Andreas Lauven, Rechtsanwalt, Kanzlei Korte Dierkes Künnemann & Partner
- Hans-Heinrich Andresen, Geschäftsführer, WEB Andresen GmbH
Programmänderungen vorbehalten