Veranstaltungsnummer: FS 12-16-02
Bauleitplanung, Grundbuchrecht und Pachtverträge bei Windprojekten
Datum: 04.09.2012 - 05.09.2012 / Düsseldorf
Eignen Sie sich auf unserem Seminar Bauleitplanung, Grundbuchrecht und Pachtverträge bei Windprojekten entscheidendes Wissen zum Bauleitplan-Aufstellungsverfahren an. Hören Sie von notwendigen und empfehlenswerten Inhalten eines B- und F-Plans und diskutieren Sie mit unseren Experten vor Ort den städtebaulichen Vertrag als zusätzliche Option für Ihr Windprojekt. Der Einblick ins Nutzungsvertrags¬recht ermöglicht Ihnen, eine solide Windprojekt Grundstückssicherung zu betreiben. Erfahren Sie, wann Bestandsverträge angepasst und was bei Verlängerungen und Neuabschlüssen beachtet werden muss. Repowering Windprojekte werden fokussiert behandelt. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich auf den neuesten Stand zu Bauleitplanung und Grundstückssicherung zu bringen!
Grundlagen der Bauleitplanung
- Einfluss des Raumordnungsrechts auf die Bauleitplanung
- Abwägungsgebot und typische Abwägungsfehler
- Bauleitplan-Aufstellungsverfahren im Überblick
- Zentrale Begriffe: Bauleitplan, B-Plan, FNP
- Dr. Michael Rolshoven, Rechtsanwalt, Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Bauleitpläne aus Sicht eines Planers
- Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
- Windkraftanlagen und die verbindliche Bauleitplanung
- Martin Dornblut, Diplom Ingenieur Stadt- und Regionalplanung, Jahn, Mack und Partner Architektur und Stadtplanung
Städtebauliche Verträge
- Rechtliche Grundlagen
- Möglichkeiten und rechtliche Grenzen
- Fallbeispiele
- Gefahren und Handlungsempfehlungen
- Dr. Michael Rolshoven, Rechtsanwalt, Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Potenzielle rechtliche Streitpunkte
- Städtebaulicher Vertrag statt Bebauungsplan?
- Festsetzungen zu Abstandsflächen zulässig?
- Artenschutzrecht
- Dr. Michael Rolshoven, Rechtsanwalt, Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Grundlagen der Sicherung von Projektrechten im >Pachtvertrag<
- Vertragsschluss / Stellvertretung
- Auswirkungen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Laufzeit und Kündigungsklauseln
- Marion Westphal-Hansen, Rechtsanwältin, Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Grundlagen der Sicherung von Projektrechten im Grundbuch
- Weshalb dingliche Sicherung? Von der Scheinbestandsteilseigenschaft und der Insolvenz
- Gestaltung sachgerechter Bewilligungen für dingliche Rechte
- Wann und wie sind dingliche Sicherheiten und Ansprüche hierauf übertragbar?
- Philipp von Tettau, Rechtsanwalt, Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Nutzungsvertragsrecht im Detail: Schriftform und Haustürwiderruf
- Schriftform: Grundlagen
- Besondere Schriftformprobleme: Anlagen, Nachträge, Heilungsklausel
- Haustürwiderruf: Voraussetzungen eines Haustürgeschäftes, Anforderungen an die Widerrufsbelehrung
- Marion Westphal-Hansen, Rechtsanwältin, Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Grundbuchrecht im Detail: Rangfragen / Vormerkung / Insolvenz
- Bedeutung des Grundbuchrangs / Entschärfung von Rangproblemen
- Die Vormerkung und ihre Wirkungen
- Dingliche Rechte in der Grundeigentümerinsolvenz / die isolierte Dienstbarkeit
- Philipp von Tettau, Rechtsanwalt, Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Vortragende Unternehmen
- Jahn, Mack und Partner Architektur und Stadtplanung
- Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Zielgruppen
- Betreiber
- Energieversorgungsunternehmen
- Planungsbüros
- Stadtwerke
- Verwaltung / Behörden
Referenten
- Martin Dornblut – Jahn, Mack und Partner Architektur und Stadtplanung

- Martin Dornblut, Jahrgang 1981, Studium der Stadt- und Regionalplanung an der Technischen Universität in Berlin. Vor und nach dem Studium freiberufliche Tätigkeiten in verschiedenen Planungsbüros. Es folgte eine Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung mit dem Schwerpunkt Projektmanagement und- koordination in Niedersachsen. Seit 2010 ist Herr Dornblut für Jahn, Mack und Partner vorwiegend im Bereich der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung tätig.
- Dr. Michael Rolshoven – Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte

Dr. Michael Rolshoven, Jahrgang 1971, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Müller-Wrede & Partner. Die Kanzlei ist unter Leitung von RA Philipp v. Tettau seit über 15 Jahren mit heute sechs Anwaltskollegen auf alle Rechtsfragen der Projektentwicklung und -veräußerung im Bereich der Erneuerbaren Energien spezialisiert. Herr Dr. Rolshoven selbst berät seit über 10 Jahren zahlreiche EEG-Projektierungsunternehmen vornehmlich in Fragen des Anlagenzulassungsrechts, des Umweltrechts und des Bau- und Planungsrechts. Weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Projekterwerbs-und Nutzungsvertragsrecht. Herr Dr. Rolshoven ist Mitglied des Juristischen Bereits des BWE und u.a. auch im BWE-Arbeitskreis Naturschutz tätig (dort Mitglied des Sprecherkreises).
- Marion Westphal-Hansen – Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte

Rechtsanwältin Marion Westphal-Hansen ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seit ihrer Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2000 ist sie auf den Gebieten des Bau- und Umweltrechts sowie zivilrechtlich tätig. Seit 2007 arbeitet sie bei Müller-Wrede Rechtsanwälte im Bereich der Erneuerbare Energien. Sie betreut Projektierungsunternehmen insbesondere zu Fragen des Bau- und Umweltrecht und sonstigen Fragen des Anlagen-zulassungsrecht. Hinzu kommt eine umfangreiche Beratungstätigkeit zur vertraglichen und dinglichen Sicherung von Grundstücken für EEG-Anlagen.
- Philipp von Tettau – Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte

Philipp von Tettau, Jahrgang 1968, studierte nach seiner Ausbildung zum Industriekaufmann bei Siemens Rechtswissenschaft in Erlangen, Heidelberg und Berlin. 1998 bekam er seine Zulassung zum Rechtsanwalt, seit 2002 ist er Partner bei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte, Berlin. Herr von Tettau ist im Öffentlichen Wirtschaftsrecht, insbesondere Planungs-, Bau- und Umweltrecht, Recht der Erneuerbaren Energien, Transaktionsrecht / M&A sowie Vertragsrecht tätig. Weiterhin ist er Stellvertretender Vorsitzender des Juristischen Beirats im Bundesverband WindEnergie e.Philipp von Tettau, Jahrgang 1968, studierte nach seiner Ausbildung zum Industriekaufmann bei Siemens Rechtswissenschaft in Erlangen, Heidelberg und Berlin. 1998 bekam er seine Zulassung zum Rechtsanwalt, seit 2002 ist er Partner bei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte, Berlin. Herr von Tettau ist im Öffentlichen Wirtschaftsrecht, insbesondere Planungs-, Bau- und Umweltrecht, Recht der Erneuerbaren Energien, Transaktionsrecht / M&A sowie Vertragsrecht tätig. Weiterhin ist er Stellvertretender Vorsitzender des Juristischen Beirats im Bundesverband WindEnergie e. V. und ist Referent für den BWE.
Veranstaltungsort
Teilnahmegebühren
- Preis: 850,00€
- Preis BWE Mitglieder: 650,00€
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.









