Veranstaltungsort

Kiel, Hotel Kiel by Golden Tulip (Anfahrt)

Termine

07.11.2019

Veranstaltungszeit

13:30 - 17:00 Uhr

Veranstaltungsnummer

VA 19-71-02

Teilnahmegebühr

295,00 € | 195,00 € BWE-Mitglieder, zzgl. 19% USt. (Inklusivleistungen)

Sonderkonditionen

Für Studierende und Angestellte von Behörden bieten wir Sonderkonditionen an. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu uns auf.

Zum 01. Juli 2019 wurden das Stromsteuerrecht und mit dem Energiesammelgesetz die Regelungen zur Erfassung von EEG-umlagepflichtigem Strom geändert. Mit den neuen Regelungen gehen einige bürokratische Anforderungen für die Betreiber von Windparks einher. Informieren Sie sich auf dem Infotag gebündelt über diese neuen Regelungen.

Messen und Schätzen von Stromverbräuchen im Windpark

Bis dato waren die Stromflüsse hinter dem Netzverknüpfungspunkt in einem Windpark wenig von Interesse. Doch das ändert sich nun. Denn auch die Stromflüsse im Windpark sind steuerrechtlich relevant. Erfahren Sie, welche Lieferarten unterschieden werden und wie Sie aus rechtlicher Perspektive mit ihnen umgehen müssen.

Korrekte Erfassung von EEG-umlagepflichtigen Strommengen

Das Energiesammelgesetz enthält eine neue Regelung zur korrekten Erfassung von EEG-umlagepflichtigem Strom bzw. der Abgrenzung von Strommengen mit unterschiedlich hoher EEG-Umlagebelastung. Erfahren Sie, inwieweit die neuen Regelungen Ihren Windpark betreffen und wie Sie die Messungen rechtskonform durchführen.

Messkonzepte für Ihren Windpark

Messen, manchmal auch schätzen: Alles schön und gut. Aber wie macht man das überhaupt? Darüber können Sie im Rahmen des Infotages mit unseren Experten diskutieren. Hören Sie, welche Messkonzepte es gibt und welches Konzept für den Nachweis für Stromsteuer und EEG-Umlage am besten geeignet ist.

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich über die neuen Regelungen zur Stromsteuer und zur EEG-Umlage zu informieren!