Veranstaltungsort

Online

Termine

26.11.2021

Veranstaltungszeit

11:00 - 12:45 Uhr

Veranstaltungsnummer

WEB 21-70-55

Teilnahmegebühr

125,00 € | 95,00 € BWE-Mitglieder, zzgl. 19% USt. (Inklusivleistungen)

Sonderkonditionen

Für Studierende und Angestellte von Behörden bieten wir Sonderkonditionen an. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu uns auf.

Zielgruppen

Betreiber, Betriebsführer, Energieversorgungsunternehmen, Anwälte und Juristen, Netzbetreiber

Mit dem Energiesammelgesetz traten zum 01.01.2019 die neuen Vorgaben zum Messen und Schätzen von Strommengen für die Abführung der EEG-Umlage in Kraft. Die Pflicht zur Strommengenabgrenzung trifft auch Windparks, denn die Stromverbräuche außerhalb des öffentlichen Netzes sind vielfältig. Nur wenige Windparks verfügt bislang über ein EEG-Umlage-konformes Messkonzept. Dabei ist es bereits 5 vor 12: Nach nochmaliger – und wohl auch letztmaliger – Verlängerung durch das EEG 2021 gewährt der Gesetzgeber nur noch bis zum 31.12.2021 eine Übergangsfrist. Nach diesem Zeitpunkt muss eine mess- und eichrechtskonforme Messung umgesetzt sein, anderenfalls droht die volle EEG-Umlage auf sämtliche außerhalb des Netzes verbrauchten Strommengen.

In diesem Webinar werden folgende Themen behandelt:

  • Abgrenzung von Kraftwerkseigenverbrauch, Eigenverbrauch und Drittbelieferung
  • Mess- und Abgrenzungspflichten sowie Ausnahmen
  • Zulässigkeit und Durchführung einer sachgerechten Schätzung
  • Übergangsregelungen bis 31.12.2021
  • Gemeinsames Verständnis der Übertragungsnetzbetreiber
  • Meldepflichten
  • Erste Praxiserfahrungen