Veranstaltungsort

Online

Termine

22.06.2020

Veranstaltungszeit

11:00 - 12:30 Uhr

Veranstaltungsnummer

WEB 20-70-20

Teilnahmegebühr

125,00 € | 95,00 € BWE-Mitglieder, zzgl. 19% USt. (Inklusivleistungen)

Sonderkonditionen

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Wird Strom aus Windenergieanlagen vom Netzbetreiber im Rahmen des sogenannten Einspeisemanagements abgeregelt, besteht im Rahmen des sogenannten Härtefallausgleichs nach dem EEG ein Anspruch des Anlagenbetreibers auf eine finanzielle Entschädigung. Voraussetzung für eine solche Entschädigung ist indes, dass die Abregelung infolge eines Netzengpasses erforderlich war. Die Voraussetzung eines solchen Netzengpasses wurde von vielen Netzbetreibern in der Vergangenheit als nicht gegeben angesehen, wenn für die Abregelung Netzausbaumaßnahmen oder Netzertüchtigungsmaßnahmen an anderer Stelle (mit-)ursächlich waren und eine entsprechende Entschädigung für solche sogenannten EnWG-Maßnahmen wurde verweigert. Dem hat der Bundesgerichtshof indes in dieser Pauschalität in einer aktuellen Entscheidung (XIII ZR 27/19) eine Absage erteilt und entschieden, dass – abhängig von den Umständen des Einzelfalls – auch in diese Fällen ein Entschädigungsanspruch nach dem EEG grundsätzlich bestehen kann. Grund genug, die Entschädigungspraxis der Netzbetreiber in den zurückliegenden Jahren noch einmal unter die Lupe zu nehmen...

Daneben rückt die Überführung der gesetzlichen Regelungen zum Einspeisemanagement im EEG in die Regelungen zum Redispatch nach dem EnWG näher. Stichtag ist der 1. Oktober 2021. Da die Gesetzesänderung aber unmittelbare Auswirkungen auf die Direktvermarktungsverträge hat, erlangt sie wohl spätestens zum Jahresende, wenn die jährliche Verlängerung der Direktvermarktungsverträge ansteht, bereits unmittelbare Relevanz.

Erfahren Sie in diesem Webinar, ob die neuste Rechtsprechung des BGH eine Neubewertung von Abregelungen durch den Netzbetreiber rechtfertigt und ob ggf. noch rückwirkend Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden können sowie welche Auswirkungen die Überführung des Einspeisemanagement in den Redispatch hat. Insbesondere werden dabei folgende Fragestellungen thematisiert:

  • Unter welchen Voraussetzungen besteht nach der neusten Rechtsprechung des BGH ein Entschädigungsanspruch nach dem EEG? Inwieweit unterscheidet sich dies von der Netzbetreiberpraxis in der Vergangenheit?
  • Wie funktioniert das Redispatch nach dem EnWG und was ist diesbezüglich als Anlagenbetreiber zu beachten?
  • Was ist beim Abschluss neuer Direktvermarktungsverträge diesbezüglich zu beachten?

Erfahren Sie jetzt, was sich durch den Übergang vom Einspeisemanagement zum Redispatch für Sie ändert und welche Auswirkungen das neue BGH-Urteil auf die finanzielle Entschädigung hat.