Veranstaltungsort

Online

Termine

07.03.2023

Veranstaltungszeit

11:00 - 12:30 Uhr

Veranstaltungsnummer

WEB 23-70-07

Teilnahmegebühr

145,00 € | 115,00 € BWE-Mitglieder, zzgl. 19% USt. (Inklusivleistungen)

Sonderkonditionen

Für Studierende und Angestellte von Behörden bieten wir Sonderkonditionen an. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu uns auf.

Zielgruppen

Energieversorgungsunternehmen, Anwälte und Juristen, Behördenmitarbeiter, Projektierer, Stadtwerke

Durch das EEG 2023 wurden die Regelungen zur finanziellen Teilhabe von Gemeinden erneut geändert und der Anwendungsbereich gegenüber dem EEG 2021 deutlich erweitert. Die wohl wichtigste Änderung ist dabei, dass seit dem 01.01.2023 nun auch Bestands- und PPA-Anlagen das Instrument der kommunalen Beteiligung nutzen können. Betreiber*innen dieser Anlagen sollten sich daher mit der Anwendung des § 6 EEG auseinandersetzen.

Die Umsetzung der Zahlungen an die Gemeinde muss vertraglich umgesetzt werden. Der von der Fachagentur Windenergie an Land unter Beteiligung des BWE hierfür erarbeitete Mustervertrag steht seit Ende November 2022 in einer neuen Version zur Verfügung.

Besonderheiten der Novellierung des EEG 2023 ergeben sich aber auch für bereits abgeschlossene Verträge zur kommunalen Teilhabe. Da gemäß der Übergangsregelungen im EEG die neuen Regelungen des § 6 auch für schon abgeschlossene Verträge gelten, stellt sich die Frage, wie mit diesen Verträgen nach EEG 2021 umzugehen ist.

Lernen Sie den aktualisierten Mustervertrag kennen. Erfahren Sie, welche wesentlichen Vorgaben die Gesetzesnorm enthält und welche Änderungen seit dem 01.01.2023 gelten.

Folgende Inhalte erwarten Sie:

  • Zentrale Inhalte des § 6 EEG 2023 für Windenergieanlagen
  • Wesentliche Änderungen durch das EEG 2023 gegenüber § 6 EEG 2021
  • Notwendige vertragliche Anpassungen
  • Der aktualisierte Mustervertrag der FA Wind
  • Praxisfragen bei der Anwendung von § 6 EEG 2023 für Windenergieanlagen

Melden Sie sich an und erhalten Sie Sicherheit bei der Anwendung des § 6 EEG und der Verwendung des Mustervertrages der FA Wind.