Naturschutz und Umweltverträglichkeitsprüfung für Windparks

08.09.2020 - 09.09.2020

Online | WEB 20-37-02

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Veranstaltungsort

Online

Termine

08.09.2020 - 09.09.2020

Veranstaltungszeit

10:00 - 16:30 Uhr, 10:00 - 16:30 Uhr

Veranstaltungsnummer

WEB 20-37-02

Teilnahmegebühr

895,00 € | 695,00 € BWE-Mitglieder, zzgl. 19% USt. (Inklusivleistungen)

Sonderkonditionen

Für Studierende und Angestellte von Behörden bieten wir Sonderkonditionen an. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu uns auf.

Zielgruppen

Anwälte und Juristen, Behördenmitarbeiter, Projektierer, Stadtwerke

Informieren Sie sich umfassend über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie über das Natur- und Artenschutzrecht.

Die UVP im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren

Verstehen Sie, welche Bedeutung die Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der Windparkplanung hat und in welchen Situationen diese Anwendung findet. Hören Sie dabei, wie die UVP im B-Planverfahren nach BauGB und die UVP gemäß BlmSchG zusammenspielen. Erhalten Sie kompakt und aufgearbeitet die aktuellen UVPG-Vorschriften und relevanten Neuerungen für Windenergievorhaben.

Juristische Einordnung des Natur- und Artenschutzes im Kontext der Windenergie

Bringen Sie sich auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung und lernen Sie mit Hilfe von Fallbeispielen, wie Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung negativer Auswirkungen umgesetzt werden können. Diskutieren Sie über die Rolle von FFH- und Vogelschutzgebieten bei der Planung und Genehmigung von WEA-Vorhaben. Erhalten Sie zudem rechtliche Einschätzungen zu den Empfehlungen und Leitfäden der einzelnen Bundesländer.

Rechtliche Überprüfung und Heilung von UVP-Fehlern

Erfahren Sie, welche typischen relevanten Fehler im Verfahren der UVP auftreten können und welche Möglichkeiten der Heilung im Genehmigungsverfahren existieren. Erhalten Sie Tipps zu Rechtsbehelfen aus der juristischen Praxis und erfahren Sie anhand aktueller Rechtsprechung, wie Sie mit den neuen Klagebefugnissen aus der Novellierung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes umgehen.

Nutzen Sie die Möglichkeit, um Ihr Wissen im Natur- und Artenschutz sowie von Umweltverträglichkeitsprüfungen auf den neuesten Stand zu bringen.