Veranstaltungsort

Online

Termine

10.05.2022

Veranstaltungszeit

11:00 - 12:30 Uhr

Veranstaltungsnummer

WEB 22-70-26

Teilnahmegebühr

125,00 € | 95,00 € BWE-Mitglieder, zzgl. 19% USt. (Inklusivleistungen)

Sonderkonditionen

Für Studierende und Angestellte von Behörden bieten wir Sonderkonditionen an. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu uns auf.

Zielgruppen

Betreiber, Betriebsführer, Energieversorgungsunternehmen, Anwälte und Juristen, Kaufmännische Betriebsführer, Behördenmitarbeiter, Netzbetreiber, Technische Betriebsführer, Politik

Die Abschaffung der EEG-Umlage ist schon länger in aller Munde, nun wird sie auch tatsächlich umgesetzt: Das Osterpaket sieht vor, dass die EEG-Umlage zunächst auf null gesetzt und zum 1. Januar 2023 sogar ganz aus dem EEG gestrichen werden soll. Dafür soll es ab 2023 ein neues Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) geben, in dem dann einheitlich die neuen Regelungen zur EEG-Umlage, zur KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage zusammengefasst sein sollen. Die EEG-Umlage auf windparkinterne Stromflüsse wird damit aber tatsächlich Geschichte.

In dem Webinar erhalten Sie einen ersten Überblick über die folgenden Fragen:

  • Was ändert sich bei der EEG-Umlage: Wer muss nach der neuen Rechtslage was für welche Strommengen zahlen?
  • Müssen künftig noch windparkinterne Stromflüsse erfasst und abgegrenzt werden („messen und schätzen“) und welche Meldepflichten gilt es 2022/2023 noch zu beachten?
  • Was genau regelt das neue EnUG sonst noch und inwieweit betrifft es Windenergieanlagenbetreiber?

Melden Sie sich direkt an und erfahren Sie, was die Abschaffung der EEG-Umlage und das Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) für Sie bedeutet!