Veranstaltungsort

Online

Termine

27.04.2022

Veranstaltungszeit

11:00 - 12:30 Uhr

Veranstaltungsnummer

WEB 22-70-25

Teilnahmegebühr

125,00 € | 95,00 € BWE-Mitglieder, zzgl. 19% USt. (Inklusivleistungen)

Sonderkonditionen

Für Studierende und Angestellte von Behörden bieten wir Sonderkonditionen an. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu uns auf.

Zielgruppen

Anwälte und Juristen, Banker, Behördenmitarbeiter, Betreiber, Betriebsführer, Energieversorgungsunternehmen, Finanzierer, Forschungsinstitute, Politik, Projektierer, Stadtwerke

Das Bundeskabinett hat am 6. April 2022 das Osterpaket beschlossen, welches die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten ist. Dahinter steckt das Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und konsequent voranzutreiben.

Erstmals wurde der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Außerdem wurde das Ausbauziel erhöht: bis 2035 soll der Bruttostromverbrauch zu mindestens 80 % aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Ausschreibungsmengen für die Windenergie erhöht. Daneben werden weitere Impulse gesetzt, um den Ausbau kurzfristig anzukurbeln.

In diesem Webinar erfahren Sie, welche für den Ausbau der  Windenergie relevanten Regelungen im Osterpaket enthalten sind und erhalten eine Bewertung der vorgeschlagenen Änderungen von Philipp von Tettau, Vorsitzender der juristischen Beirats des BWE. 

Folgende Inhalte erwarten Sie:

•    Die Neuregelungen für Windenergie im Überblick
•    Neue und alte Marktplätze – Der große Wurf?
•    „Weiterentwicklung der Zahlungen“ per Verordnung – Was steht an?
•    Bürgerenergie / Gemeindebeteiligung – Geht so Akteursvielfalt und Akzeptanz?

Melden Sie sich direkt an, und erfahren Sie, welche Regelungen das Osterpaket für die Windenergie enthält und was dies konkret für Ihre Projekte bedeutet!