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Seminar

Veranstaltungsnummer: FS 12-17-02

Windprojekte Genehmigungsverfahren - Ablauf und Nebenbestimmungen

Datum: 24.10.2012 - 25.10.2012 / Nürnberg

Ein zügiges Genehmigungsverfahren und keine unangenehmen Überraschungen bei den Nebenbestimmungen – dies ist das berechtigte Ziel aller Windprojektplaner. Lernen Sie auf unserem Seminar, wie ein Windprojekt Genehmigungsverfahren in den einzelnen Schritten abläuft und auf welche Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) Sie sich einstellen müssen. Vergleichen Sie verschiedene Instrumente, mit denen Sie diesen Verlauf beschleunigen können. Darüber hinaus erfahren Sie alles zu Nebenbestimmungen, so zu Abschaltzeiten, Rückbausicherheiten und Ersatzgeldzahlungen. Sie hören, wie man sich gegen zweifelhafte Nebenbestimmungen zur Wehr setzt, ohne das Windprojekt zu verzögern. Gewinnen Sie mit diesem Wissen Sicherheit für Ihre bevorstehenden Windprojekt Genehmigungsverfahren!

Alternativtermine:

Programm
24.10.2012
Einlass und Begrüßungskaffee
09:30
Begrüßung & Moderation
10:00

Prioritättsprinzip bei kollidierenden Anträgen - Wer zuerst kommt, mahlt zuerst?

  • Allgemeine Grundlagen
  • Zeitliche und sachliche Anknüpfungspunkte
  • Grenzen der Priorität - Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben
  • Sicherung der Priorität durch Vorbescheid?
10:10
Kaffeepause
11:10

UVP bei kollidierenden Anträgen - Wer muss wen berücksichtigen?

  • Grundnorm der UVP-Pflicht
  • Zusammenfassung von WEA verschiedener Betreiber für die UVP
  • Abgrenzung "Kumulation" und "Hineinwachsen"
11:30
Mittagspause und Networking
12:30

Vor- und Nachteile des förmlichen Genehmigungsverfahrens

  • Feststellung des einschlägigen Genehmigungsverfahrens
  • Das förmliche Verfahren nach § 10 BImSchG
  • Das vereinfachte Verfahren nach § 19 BImSchG
  • Rechtliche Auswirkungen der Unterschiede beider Verfahren
  • Risiken und Angriffspunkte nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz
13:30
Kaffeepause
15:00

Verfahrensrechtliche Handhabung von nachträglichen Änderungsvorhaben

  • Abgrenzung zwischen genehmigungsrelevanten und nicht genehmigungsrelevanten Änderungen
  • Auswirkungen von genehmigungsrelevanten Änderungen auf das Genehmigungsverfahren
  • Auswirkung von genehmigungsrelevanten Änderungen auf die verfahrensrechtliche Priorität
15:20
Ende des ersten Tages
16:50
25.10.2012
Einlass und Begrüßungskaffee
08:30
Begrüßung & Moderation
09:00

Die Bedeutung von Nebenbestimmungen

  • Inhalts- und Nebenbestimmungen in der Genehmigungspraxis
  • Die wirtschaftliche Bedeutung von Nebenbestimmungen
  • Überblick über die wichtigsten Nebenbestimmungen, wie Abschaltzeiten, Rückbausicherheiten, Ersatzgeldzahlungen u. a.
09:10
Kaffeepause
10:10

Widerspruch & Klage gegen Nebenbestimmungen

  • Behördenpraxis in verschiedenen Bundesländern
  • Verhandlungsspielräume, Rechtsbehelfe und Fristen
  • Vermeidung von zeitlicher Verzögerung des WEA-Vorhabens trotz des Widerspruchs gegen die Behörde
10:30
Mittagspause und Networking
11:30

Fallbeispiele Nebenbestimmungen

  • TA-Lärm, Nachmessung, Schallleistungspegel, Schattenwurf, Befeuerung
  • Artenschutz, Fledermäuse, Avifauna, Ausgleichsabgaben, Bauzeitbeschränkung
  • Rückbausicherheit, Eiswurf, Baulasten, Turbulenzen etc.
12:30
Kaffeepause
14:00

Chancen und Möglichkeiten von Nebenbestimmungen

  • Gemeinsame Abstimmung von Nebenbestimmung mit Genehmigungsbehörden
  • Möglichkeit die Genehmigungsfähigkeit von WEA-Vorhaben überhaupt erst herzustellen
  • Aktuelle Rechtsprechung
14:20
Ende der Veranstaltung
15:50
Programmänderungen vorbehalten

Vortragende Unternehmen

  • MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
 

Zielgruppen

  • Betreiber
  • Planungsbüros
  • Stadtwerke
  • Verwaltung / Behörden
 

Referenten

Christian Falke – MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Christian Falke

HHerr Christian Falke, Jahrgang 1979, ist Rechtsanwalt in der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Leipzig, die sich schwerpunktmäßig mit sämtlichen Fragen des Rechts der Erneuerbaren Energien befasst. Er betreut beratend und forensisch zahlreiche Genehmigungsverfahren insbesondere zur Errichtung von Windenergieanlagen. Gerade die Auseinandersetzung mit entgegenstehenden öffentlichen Belangen bildet dabei in jüngster Vergangenheit einen wesentlichen Schwerpunkt der anwaltlichen Praxis.

Dr. Christoph Richter – MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Christoph Richter ist seit mehreren Jahren bei der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft tätig. Dort beschäftigt er sich vornehmlich mit aktuellen Fragen des Energierechts und insbesondere der Windenergie, zu denen er publiziert und referiert. Dr. Richter hat seine Dissertation über den Anlagenbegriff im Umwelt- und Energierecht verfasst und ist überdies auch als Dozent für die Fernuniversität Hagen tätig.
Dr. Michael Rolshoven – Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Dr. Michael Rolshoven

Dr. Michael Rolshoven, Jahrgang 1971, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Müller-Wrede & Partner. Die Kanzlei ist unter Leitung von RA Philipp v. Tettau seit über 15 Jahren mit heute sechs Anwaltskollegen auf alle Rechtsfragen der Projektentwicklung und -veräußerung im Bereich der Erneuerbaren Energien spezialisiert. Herr Dr. Rolshoven selbst berät seit über 10 Jahren zahlreiche EEG-Projektierungsunternehmen vornehmlich in Fragen des Anlagenzulassungsrechts, des Umweltrechts und des Bau- und Planungsrechts. Weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Projekterwerbs-und Nutzungsvertragsrecht. Herr Dr. Rolshoven ist Mitglied des Juristischen Bereits des BWE und u.a. auch im BWE-Arbeitskreis Naturschutz tätig (dort Mitglied des Sprecherkreises).

Marion Westphal-Hansen – Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Marion Westphal-Hansen

Rechtsanwältin Marion Westphal-Hansen ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seit ihrer Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2000 ist sie auf den Gebieten des Bau- und Umweltrechts sowie zivilrechtlich tätig. Seit 2007 arbeitet sie bei Müller-Wrede Rechtsanwälte im Bereich der Erneuerbare Energien. Sie betreut Projektierungsunternehmen insbesondere zu Fragen des Bau- und Umweltrecht und sonstigen Fragen des Anlagen-zulassungsrecht. Hinzu kommt eine umfangreiche Beratungstätigkeit zur vertraglichen und dinglichen Sicherung von Grundstücken für EEG-Anlagen.

 

Veranstaltungsort

Holiday Inn Nürnberg City Centre
Engelhardsgasse 12
90402 Nürnberg

Teilnahmegebühren

  • Preis: 850,00€
  • Preis BWE Mitglieder: 650,00€

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Fachpublikationen

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  • BWE Marktübersicht spezial - Kleinwindanlagen
  • Studie: Potenzial der Windenergienutzung an Land
  • Windgesichter
  • Robert Gasch und Jochen Twele, Windkraftanlagen
  • BWE Marktübersicht spezial - Finanzierung
  • BWE Marktübersicht spezial - Windenergie Service
  • Was dreht sich da in Wind und Wasser?
  • BWE Marktübersicht 2013 - Jahrbuch Service, Technik & Märkte