Veranstaltungsnummer: FS 12-17-02
Windprojekte Genehmigungsverfahren - Ablauf und Nebenbestimmungen
Datum: 24.10.2012 - 25.10.2012 / Nürnberg
Ein zügiges Genehmigungsverfahren und keine unangenehmen Überraschungen bei den Nebenbestimmungen – dies ist das berechtigte Ziel aller Windprojektplaner. Lernen Sie auf unserem Seminar, wie ein Windprojekt Genehmigungsverfahren in den einzelnen Schritten abläuft und auf welche Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) Sie sich einstellen müssen. Vergleichen Sie verschiedene Instrumente, mit denen Sie diesen Verlauf beschleunigen können. Darüber hinaus erfahren Sie alles zu Nebenbestimmungen, so zu Abschaltzeiten, Rückbausicherheiten und Ersatzgeldzahlungen. Sie hören, wie man sich gegen zweifelhafte Nebenbestimmungen zur Wehr setzt, ohne das Windprojekt zu verzögern. Gewinnen Sie mit diesem Wissen Sicherheit für Ihre bevorstehenden Windprojekt Genehmigungsverfahren!
Alternativtermine:
Prioritättsprinzip bei kollidierenden Anträgen - Wer zuerst kommt, mahlt zuerst?
- Allgemeine Grundlagen
- Zeitliche und sachliche Anknüpfungspunkte
- Grenzen der Priorität - Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben
- Sicherung der Priorität durch Vorbescheid?
- Christian Falke, Rechtsanwalt, MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
UVP bei kollidierenden Anträgen - Wer muss wen berücksichtigen?
- Grundnorm der UVP-Pflicht
- Zusammenfassung von WEA verschiedener Betreiber für die UVP
- Abgrenzung "Kumulation" und "Hineinwachsen"
- Christian Falke, Rechtsanwalt, MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Vor- und Nachteile des förmlichen Genehmigungsverfahrens
- Feststellung des einschlägigen Genehmigungsverfahrens
- Das förmliche Verfahren nach § 10 BImSchG
- Das vereinfachte Verfahren nach § 19 BImSchG
- Rechtliche Auswirkungen der Unterschiede beider Verfahren
- Risiken und Angriffspunkte nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz
- Dr. Christoph Richter, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Verfahrensrechtliche Handhabung von nachträglichen Änderungsvorhaben
- Abgrenzung zwischen genehmigungsrelevanten und nicht genehmigungsrelevanten Änderungen
- Auswirkungen von genehmigungsrelevanten Änderungen auf das Genehmigungsverfahren
- Auswirkung von genehmigungsrelevanten Änderungen auf die verfahrensrechtliche Priorität
- Dr. Christoph Richter, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Die Bedeutung von Nebenbestimmungen
- Inhalts- und Nebenbestimmungen in der Genehmigungspraxis
- Die wirtschaftliche Bedeutung von Nebenbestimmungen
- Überblick über die wichtigsten Nebenbestimmungen, wie Abschaltzeiten, Rückbausicherheiten, Ersatzgeldzahlungen u. a.
- Dr. Michael Rolshoven, Rechtsanwalt, Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Widerspruch & Klage gegen Nebenbestimmungen
- Behördenpraxis in verschiedenen Bundesländern
- Verhandlungsspielräume, Rechtsbehelfe und Fristen
- Vermeidung von zeitlicher Verzögerung des WEA-Vorhabens trotz des Widerspruchs gegen die Behörde
- Dr. Michael Rolshoven, Rechtsanwalt, Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Fallbeispiele Nebenbestimmungen
- TA-Lärm, Nachmessung, Schallleistungspegel, Schattenwurf, Befeuerung
- Artenschutz, Fledermäuse, Avifauna, Ausgleichsabgaben, Bauzeitbeschränkung
- Rückbausicherheit, Eiswurf, Baulasten, Turbulenzen etc.
- Marion Westphal-Hansen, Rechtsanwältin, Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Chancen und Möglichkeiten von Nebenbestimmungen
- Gemeinsame Abstimmung von Nebenbestimmung mit Genehmigungsbehörden
- Möglichkeit die Genehmigungsfähigkeit von WEA-Vorhaben überhaupt erst herzustellen
- Aktuelle Rechtsprechung
- Marion Westphal-Hansen, Rechtsanwältin, Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Vortragende Unternehmen
- MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Zielgruppen
- Betreiber
- Planungsbüros
- Stadtwerke
- Verwaltung / Behörden
Referenten
- Christian Falke – MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

HHerr Christian Falke, Jahrgang 1979, ist Rechtsanwalt in der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Leipzig, die sich schwerpunktmäßig mit sämtlichen Fragen des Rechts der Erneuerbaren Energien befasst. Er betreut beratend und forensisch zahlreiche Genehmigungsverfahren insbesondere zur Errichtung von Windenergieanlagen. Gerade die Auseinandersetzung mit entgegenstehenden öffentlichen Belangen bildet dabei in jüngster Vergangenheit einen wesentlichen Schwerpunkt der anwaltlichen Praxis.
- Dr. Christoph Richter – MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Dr. Christoph Richter ist seit mehreren Jahren bei der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft tätig. Dort beschäftigt er sich vornehmlich mit aktuellen Fragen des Energierechts und insbesondere der Windenergie, zu denen er publiziert und referiert. Dr. Richter hat seine Dissertation über den Anlagenbegriff im Umwelt- und Energierecht verfasst und ist überdies auch als Dozent für die Fernuniversität Hagen tätig.
- Dr. Michael Rolshoven – Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte

Dr. Michael Rolshoven, Jahrgang 1971, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Müller-Wrede & Partner. Die Kanzlei ist unter Leitung von RA Philipp v. Tettau seit über 15 Jahren mit heute sechs Anwaltskollegen auf alle Rechtsfragen der Projektentwicklung und -veräußerung im Bereich der Erneuerbaren Energien spezialisiert. Herr Dr. Rolshoven selbst berät seit über 10 Jahren zahlreiche EEG-Projektierungsunternehmen vornehmlich in Fragen des Anlagenzulassungsrechts, des Umweltrechts und des Bau- und Planungsrechts. Weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Projekterwerbs-und Nutzungsvertragsrecht. Herr Dr. Rolshoven ist Mitglied des Juristischen Bereits des BWE und u.a. auch im BWE-Arbeitskreis Naturschutz tätig (dort Mitglied des Sprecherkreises).
- Marion Westphal-Hansen – Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte

Rechtsanwältin Marion Westphal-Hansen ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seit ihrer Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2000 ist sie auf den Gebieten des Bau- und Umweltrechts sowie zivilrechtlich tätig. Seit 2007 arbeitet sie bei Müller-Wrede Rechtsanwälte im Bereich der Erneuerbare Energien. Sie betreut Projektierungsunternehmen insbesondere zu Fragen des Bau- und Umweltrecht und sonstigen Fragen des Anlagen-zulassungsrecht. Hinzu kommt eine umfangreiche Beratungstätigkeit zur vertraglichen und dinglichen Sicherung von Grundstücken für EEG-Anlagen.
Veranstaltungsort
Teilnahmegebühren
- Preis: 850,00€
- Preis BWE Mitglieder: 650,00€
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.









