Veranstaltungsnummer: FS 12-16-01
Bauleitplanung, Grundbuchrecht und Pachtverträge bei Windprojekten
Datum: 27.03.2012 - 28.03.2012 / Berlin
Eignen Sie sich auf unserem Seminar Bauleitplanung, Grundbuchrecht und Pachtverträge bei Windprojekten entscheidendes Wissen zum Bauleitplan-Aufstellungsverfahren an. Hören Sie von notwendigen und empfehlenswerten Inhalten eines B- und F-Plans und diskutieren Sie mit unseren Experten vor Ort den städtebaulichen Vertrag als zusätzliche Option für Ihr Windprojekt. Der Einblick ins Nutzungsvertrags¬recht ermöglicht Ihnen, eine solide Windprojekt Grundstückssicherung zu betreiben. Erfahren Sie, wann Bestandsverträge angepasst und was bei Verlängerungen und Neuabschlüssen beachtet werden muss. Repowering Windprojekte werden fokussiert behandelt. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich auf den neuesten Stand zu Bauleitplanung und Grundstückssicherung zu bringen!
Alternativtermine:
Grundlagen der Bauleitplanung
- Einfluss des Raumordnungsrechts auf die Bauleitplanung
- Abwägungsgebot und typische Abwägungsfehler
- Bauleitplan-Aufstellungsverfahren im Überblick
- Zentrale Begriffe: Bauleitplan, B-Plan, FNP
- Dr. Michael Rolshoven, Rechtsanwalt, Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Flächennutzungspläne und Bebauungspläne
- Stellung des B-Plans im System der Bauleitplanung
- BauGB-Novelle 2012: zu § 249 BauGB (neu)
- Funktion und Inhalt des Flächennutzungsplans bei der WKA Nutzung
- Qualifizierter und einfacher Bebauungsplan
- Dr. Michael Rolshoven, Rechtsanwalt, Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Städtebauliche Verträge
- Rechtliche Grundlagen
- Möglichkeiten und rechtliche Grenzen
- Fallbeispiele
- Gefahren und Handlungsempfehlungen
- Dr. Michael Rolshoven, Rechtsanwalt, Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Potenzielle rechtliche Streitpunkte
- Städtebaulicher Vertrag statt Bebauungsplan?
- Festsetzungen zu Abstandsflächen zulässig?
- Artenschutzrecht
- Dr. Michael Rolshoven, Rechtsanwalt, Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Grundlagen der Sicherung von Projektrechten im >Pachtvertrag<
- Vertragsschluss / Stellvertretung
- Auswirkungen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Laufzeit und Kündigungsklauseln
- Marion Westphal-Hansen, Rechtsanwältin, Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Grundlagen der Sicherung von Projektrechten im Grundbuch
- Weshalb dingliche Sicherung? Von der Scheinbestandsteilseigenschaft und der Insolvenz
- Gestaltung sachgerechter Bewilligungen für dingliche Rechte
- Wann und wie sind dingliche Sicherheiten und Ansprüche hierauf übertragbar?
- Philipp von Tettau, Rechtsanwalt, Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Nutzungsvertragsrecht im Detail: Schriftform und Haustürwiderruf
- Schriftform: Grundlagen
- Besondere Schriftformprobleme: Anlagen, Nachträge, Heilungsklausel
- Haustürwiderruf: Voraussetzungen eines Haustürgeschäftes, Anforderungen an die Widerrufsbelehrung
- Marion Westphal-Hansen, Rechtsanwältin, Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Grundbuchrecht im Detail: Rangfragen / Vormerkung / Insolvenz
- Bedeutung des Grundbuchrangs / Entschärfung von Rangproblemen
- Die Vormerkung und ihre Wirkungen
- Dingliche Rechte in der Grundeigentümerinsolvenz / die isolierte Dienstbarkeit
- Philipp von Tettau, Rechtsanwalt, Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Vortragende Unternehmen
- Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Zielgruppen
- Betreiber
- Energieversorungsunternehmen
- Kommunale Vertreter
- Planungsbüros
- Stadtwerke
Referenten
- Dr. Michael Rolshoven – Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte

- Dr. Michael Rolshoven, Jahrgang 1971, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er ist seit neun Jahren tätig bei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte Berlin. Rechtsgebiete: Planungs-, Bau- und Umweltrecht; Recht der Erneuerbaren Energien (vornehmlich Windkraftanlagen und Biogasanlagen), Veräußerung und Erwerb von EEG-Projekten, Nutzungsvertragsrecht.
- Marion Westphal-Hansen – Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte

- Marion Westphal-Hansen, Jahrgang 1973, ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Sie ist tätig bei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte, Berlin. Rechtsgebiete: Öffentliches Wirtschaftsrecht, insbesondere Planungs-, Bau- und Umweltrecht, Recht der Erneuerbaren Energien und Immobilienrecht.
- Philipp von Tettau – Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte

- Philipp von Tettau, Jahrgang 1968, studierte nach seiner Ausbildung zum Industriekaufmann bei Siemens Rechtswissenschaft in Erlangen, Heidelberg und Berlin. 1998 bekam er seine Zulassung zum Rechtsanwalt, seit 2002 ist er Partner bei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte, Berlin. Herr von Tettau ist im Öffentlichen Wirtschaftsrecht, insbesondere Planungs-, Bau- und Umweltrecht, Recht der Erneuerbaren Energien, Transaktionsrecht / M&A sowie Vertragsrecht tätig. Weiterhin ist er Stellvertretender Vorsitzender des Juristischen Beirats im Bundesverband WindEnergie e. V. und ist Referent für den BWE.
Veranstaltungsort
Teilnahmegebühren
- Preis: 850,00€
- Preis BWE Mitglieder: 650,00€
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
