
Rechtsanwalt bei MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Prof. Dr. Martin Maslaton ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie geschäftsführender Gesellschafter der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die sich mit sämtlichen Fragen des Rechts der Erneuerbaren Energien befasst. Als Hochschullehrer unterrichtet er dieses Fachgebiet und das Umweltrecht. Die Forschungsstelle „Neue Energien und Recht“ leitet er als Direktor. Er publiziert und referiert national und international zu den rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Erneuerbaren Energien, mit denen er sich seit seiner Tätigkeit als Referent im Deutschen Bundestag 1987 beschäftigt. Als Funktionsträger ist er in einer Reihe von Branchenverbänden engagiert.
