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Seminar

Veranstaltungsnummer: FS 12-17-01

Windprojekte Genehmigungsverfahren - Ablauf und Nebenbestimmungen

Datum: 14.03.2012 - 15.03.2012 / Berlin

Ein zügiges Genehmigungsverfahren und keine unange-nehmen Überraschungen bei den Nebenbestimmungen – dies ist das berechtigte Ziel aller Windprojektplaner. Lernen Sie auf unserem Seminar wie ein Windprojekt Genehmigungsverfahren in den einzelnen Schritten abläuft und auf welche Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) Sie sich einstellen müssen. Vergleichen Sie verschiedene Instrumente, mit denen Sie diesen Verlauf beschleunigen kann. Darüber hinaus erfahren Sie alles zu Nebenbestimmungen, so zu Abschaltzeiten, Rückbausicherheiten und Ersatzgeld¬zahlungen. Sie hören, wie man sich gegen zweifelhafte Nebenbestimmungen zur Wehr setzt, ohne das Windprojekt zu verzögern. Gewinnen Sie mit diesem Wissen Sicherheit für Ihre bevorstehenden Windprojekt Genehmigungsverfahren!

Alternativtermine:

Programm
14.03.2012
Einlass und Begrüßungskaffee
09:30
Begrüßung & Moderation
10:00

Prioritättsprinzip bei kollidierenden Anträgen - Wer zuerst kommt, mahlt zuerst?

  • Allgemeine Grundlagen
  • Zeitliche und sachliche Anknüpfungspunkte
  • Grenzen der Priorität - Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben
  • Sicherung der Priorität durch Vorbescheid?
10:10
Kaffeepause
11:10

UVP bei kollidierenden Anträgen - Wer muss wen berücksichtigen?

  • Grundnorm der UVP-Pflicht
  • Zusammenfassung von WEA verschiedener Betreiber für die UVP
  • Abgrenzung "Kumulation" und "Hineinwachsen"
11:30
Mittagspause und Networking
12:30

Vor- und Nachteile des förmlichen Genehmigungsverfahrens

  • Feststellung des einschlägigen Genehmigungsverfahrens
  • Das förmliche Verfahren nach § 10 BImSchG
  • Das vereinfachte Verfahren nach § 19 BImSchG
  • Rechtliche Auswirkungen der Unterschiede beider Verfahren
  • Risiken und Angriffspunkte nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz
13:30
Kaffeepause
15:00

Verfahrensrechtliche Handhabung von nachträglichen Änderungsvorhaben

  • Abgrenzung zwischen genehmigungsrelevanten und nicht genehmigungsrelevanten Änderungen
  • Auswirkungen von genehmigungsrelevanten Änderungen auf das Genehmigungsverfahren
  • Auswirkung von genehmigungsrelevanten Änderungen auf die verfahrensrechtliche Priorität
15:20
Ende des ersten Tages
16:50
15.03.2012
Einlass und Begrüßungskaffee
08:30
Begrüßung & Moderation
09:00

Die Bedeutung von Nebenbestimmungen

  • Inhalts- und Nebenbestimmungen in der Genehmigungspraxis
  • Die wirtschaftliche Bedeutung von Nebenbestimmungen
  • Überblick über die wichtigsten Nebenbestimmungen, wie Abschaltzeiten, Rückbausicherheiten, Ersatzgeldzahlungen u. a.
09:10
Kaffeepause
10:10

Widerspruch & Klage gegen Nebenbestimmungen

  • Behördenpraxis in verschiedenen Bundesländern
  • Verhandlungsspielräume, Rechtsbehelfe und Fristen
  • Vermeidung von zeitlicher Verzögerung des WEA-Vorhabens trotz des Widerspruchs gegen die Behörde
10:30
Mittagspause und Networking
11:30

Fallbeispiele Nebenbestimmungen

  • TA-Lärm, Nachmessung, Schallleistungspegel, Schattenwurf, Befeuerung
  • Artenschutz, Fledermäuse, Avifauna, Ausgleichsabgaben, Bauzeitbeschränkung
  • Rückbausicherheit, Eiswurf, Baulasten, Turbulenzen etc.
12:30
Kaffeepause
14:00

Chancen und Möglichkeiten von Nebenbestimmungen

  • Gemeinsame Abstimmung von Nebenbestimmung mit Genehmigungsbehörden
  • Möglichkeit die Genehmigungsfähigkeit von WEA-Vorhaben überhaupt erst herzustellen
  • Aktuelle Rechtsprechung
14:20
Ende der Veranstaltung
15:50
Programmänderungen vorbehalten

Vortragende Unternehmen

  • MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
 

Zielgruppen

  • Betreiber
  • Kommunale Vertreter
  • Planungsbüros
  • Stadtwerke
 

Referenten

Prof. Dr. Martin Maslaton – MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Prof. Dr. Martin  Maslaton
Prof. Dr. Martin Maslaton ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie geschäftsführender Gesellschafter der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die sich mit sämtlichen Fragen des Rechts der Erneuerbaren Energien befasst. Als Hochschullehrer unterrichtet er dieses Fachgebiet und das Umweltrecht. Die Forschungsstelle „Neue Energien und Recht“ leitet er als Direktor. Er publiziert und referiert national und international zu den rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Erneuerbaren Energien, mit denen er sich seit seiner Tätigkeit als Referent im Deutschen Bundestag 1987 beschäftigt. Als Funktionsträger ist er in einer Reihe von Branchenverbänden engagiert.
Dr. Michael Rolshoven – Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Dr. Michael Rolshoven
Dr. Michael Rolshoven, Jahrgang 1971, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er ist seit neun Jahren tätig bei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte Berlin. Rechtsgebiete: Planungs-, Bau- und Umweltrecht; Recht der Erneuerbaren Energien (vornehmlich Windkraftanlagen und Biogasanlagen), Veräußerung und Erwerb von EEG-Projekten, Nutzungsvertragsrecht.
Marion Westphal-Hansen – Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Marion Westphal-Hansen
Marion Westphal-Hansen, Jahrgang 1973, ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Sie ist tätig bei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte, Berlin. Rechtsgebiete: Öffentliches Wirtschaftsrecht, insbesondere Planungs-, Bau- und Umweltrecht, Recht der Erneuerbaren Energien und Immobilienrecht.
 

Veranstaltungsort

InterCityHotel Berlin
Am Ostbahnhof 5
10243 Berlin

Teilnahmegebühren

  • Preis: 850,00€
  • Preis BWE Mitglieder: 650,00€

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.