Umgang mit entgegenstehenden Belangen anderer Institute im Planungsrecht

Mit Christian Falke, Rechtsanwalt, MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Christian Falke Rechtsanwalt bei MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

- Bei Maslaton tätig mit Schwerpunkt auf Genehmigungsverfahren insbesondere zur Errichtung von Windenergieanlage

- Spezialisiert auf die Auseinandersetzung mit entgegenstehenden öffentlichen Belangen (Das ist auch Thema seines Vortrages: Umgang mit entgegenstehenden Belangen anderer Institute im Planungsrecht)

 

 

 

Neben den bekannteren Themen Luftverkehr und Radar hat auch die Seismologie für die Planung von Windparks an Bedeutung gewonnen. Wie ist der aktuelle Stand der Rechtsprechung, und wo bleibt Ungewissheit?

Die Thematik WEA/Seismologie ist in der Rechtsprechung kaum erörtert. Die soweit einzige Entscheidung ist ein Beschluss des VG Aachen v. 02.09.2016 (6 L 38/16), nach welcher zur Frage der Beeinträchtigung einer seismologischen Messstation die zum Wetterradar entwickelten Grundsätze angewendet werden und den Betreiber der Messstation primär die Darlegungslast trifft, die Möglichkeit einer Störung plausibel und begründet aufzuzeigen.

Herausforderungen für die Planung bringt auch der Umgang mit Natur- und Artenschutz mit sich. Welche Risiken bestehen für Projektierer von Windparks, und welche Lösungen zeichnen sich ab?

Die große Unbekannte im Bereich des Natur- und Artenschutzes ist die naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative. Risiken resultieren dabei aus unterschiedlichen Herangehensweisen zur Erfassung und Bewertung der Windkraftsensibilität von Arten, den Umfang der Erfassungen und die Bestimmung des signifikanten Tötungsrisikos. Hier können standardisierte Vorgaben helfen, allerdings besteht dabei die Gefahr, dass notwendige Einzelbetrachtungen außer Acht geraten.

Sie tragen im Juli bei der Konferenz Windenergierecht vor, die sich umfassend mit Themen des Planungs- und Genehmigungsrechts auseinandersetzt. Auf welche Themen in der Agenda sind Sie selbst besonders gespannt?

Von Interesse sind m. E. die Ergebnisse der Messkampagne zum Schallimmissionsschutz aus Nordrhein-Westfalen. Dabei geht es um die Frage, ob die Ergebnisse der „Uppenkamp-Studie“ und das darauf basierende „Interimsverfahren“ bestätigt werden. Dies könnte maßgeblich für die Frage von Bedeutung sein, ob die Erkenntnisse dieser Studie und das Interimsverfahren als neuer „Stand der Fachwissenschaft“ in Betracht kommen. Dies hätte dann auch praktische Bedeutung für Bestandswindenergieanlagen.

Sie wollen mehr zum Thema? Dann freuen wir uns, Sie auf der Konferenz Windenergierecht begrüßen zu dürfen.

Die Jahreskonferenz Windenergierecht bietet Planern und Projektierern umfassende Einblicke in den aktuellen Stand der Rechtsprechung und Erfahrungswerte aus dem Genehmigungsprozess.
Datum: 
04.07.2017 - 05.07.2017
Ort: 
Berlin
VA-Nummer: 
VA 17-01-01