Webinar: EEG-Umlage im Windpark – Anforderungen an Messen und Schätzen

4. Dezember 2019, 11:00 - 12:00 Uhr

Mit dem Energiesammelgesetz traten zum 01.01.2019 die neuen Vorgaben zum Messen und Schätzen von Strommengen für die Abführung der EEG-Umlage in Kraft. Die Pflicht zur Strommengenabgrenzung trifft auch Windparks, denn die Stromverbräuche außerhalb des öffentlichen Netzes sind vielfältig. Kaum ein Windpark verfügt bislang über ein EEG-Umlage-konformes Messkonzept. Betreiber sollten sich zeitnah über die bestehenden Pflichten informieren: Der Gesetzgeber gewährt nur noch bis zum 31.12.2020 eine Übergangsfrist. Nach diesem Zeitpunkt muss eine mess- und eichrechtskonforme Messung umgesetzt sein, anderenfalls droht die volle EEG-Umlage auf sämtliche außerhalb des Netzes verbrauchten Strommengen.

In diesem Webinar werden folgende Themen behandelt:

  • Abgrenzung von Kraftwerkseigenverbrauch, Eigenverbrauch und Drittbelieferung
  • Mess- und Abgrenzungspflichten sowie Ausnahmen
  • Zulässigkeit und Durchführung einer sachgerechten Schätzung
  • Übergangsregelungen bis 31.12.2020
  • Meldepflichten

Referentin: Dr. Manuela Herms, Rechtsanwältin, prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

59,- Euro für BWE-Mitglieder, zzgl. 19% Ust.
99,- Euro für nicht-Mitglieder, zzgl. 19% Ust.
Kostenlos für Teilnehmende des Infotags "Stromsteuer und EEG-Umlage: Neue Regelungen zum Melden, Messen und Schätzen" (VA 19-71-02)

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Bei einem Webinar handelt es sich um ein online durchgeführtes Seminar (Web-Seminar). Sie können daran direkt an Ihrem Computer teilnehmen und sehen dabei sowohl die Folien als auch die Referentin bzw. den Referenten. Es besteht auch die Möglichkeit Fragen schriftlich zu stellen. Sie brauchen nur einen Computer mit Lautsprechern/Kopfhörern sowie eine stabile Internetverbindung. Die Teilnahme ist auch per App auf dem Smartphone möglich.