Webinar: Einspeisemanagement 3.0 oder Redispatch – wie werden Einspeisemanagement und Entschädigung künftig aussehen?
22. November 2018, 15:00 - 16:00 Uhr
Wird Strom aus Windenergieanlagen vom Netzbetreiber im Rahmen des Einspeisemanagements abgeregelt, besteht im Moment nach dem EEG ein Anspruch des Anlagenbetreibers auf finanzielle Entschädigung. Bislang erfolgte dabei auch in aller Regel eine umfassende Entschädigung. Erste Änderungen brachten der „Leitfaden zum Einspeisemanagement 3.0“ der Bundesnetzagentur aus dem Juni 2018 und ein ergänzender Hinweis der Bundesnetzagentur hierzu vom 17. Oktober 2018. Nach Auffassung der Bundesnetzagentur soll eine umfassende Entschädigung nicht mehr in jedem Fall erfolgen, sondern in bestimmten Konstellationen der Monatsmarktwert vom Netzbetreiber nicht mehr entschädigt werden. Parallel existiert seit November 2018 das sogenannte Energiesammelgesetz, welches eine noch tiefgreifendere Reform des Einspeisemanagements vorsieht: Dieses soll künftig nicht mehr über das EEG, sondern über das EnWG abgewickelt und in die Regelungen zum sogenannten Redispatch integriert werden. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf sollen die Änderungen 2020 in Kraft treten.
Erfahren Sie in diesem Webinar, welche Änderungen beim Einspeisemanagement allgemein und zur Entschädigungspraxis der Leitfaden zum Einspeisemanagement 3.0 und die mögliche Gesetzesänderung potentiell mit sich bringen und was Sie bei der Vertragsgestaltung künftig beachten sollten. Insbesondere werden dabei folgende Fragestellungen thematisiert:
- Welche Vorgaben trifft der Leitfaden zum Einspeisemanagement 3.0 und hat sich durch den ergänzenden Hinweis etwas geändert?
- Was ändert sich im Hinblick auf das Einspeisemanagement allgemein und die Entschädigungspraxis in Folge der möglichen Gesetzesänderung?
- Welche vertraglichen Regelungen im Direktvermarktungsvertrag sind sinnvoll und erforderlich, um wirtschaftliche Risiken zu minimieren?
Referent: Dr. Steffen Herz, Rechtsanwalt, von Bredow Valentin Herz
45,- Euro für BWE-Mitglieder, zzgl. 19% Ust.
75,- Euro für nicht-Mitglieder, zzgl. 19% Ust.