Margarete von Oppen Partner bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN

Margarete von Oppen ist auf das Recht der erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz, das Energiewirtschaftsrecht sowie das öffentliche Bau- und Fachplanungsrecht einschließlich der Bezüge zum Verfassungs- und Europarecht spezialisiert. Sie berät Projektentwickler, Investoren, energieintensive Industrie, Banken, Verbände und öffentliche Hand bei Fragen rund um die Entwicklung von Energieerzeugungsanlagen oder nachhaltigen Immobilienprojekten, des Stromeinkaufs und der Stromvermarktung, der Entwicklung von dezentralen Energieversorungskonzepten sowie im Rahmen von Gesetzgebungsvorhaben. Frau von Oppen war viele Jahre als Lehrbeauftragte im Energierecht bzw. öffentlichen Baurecht tätig. Sie ist eine gefragte Referentin, Mitautorin verschiedener Kommentare und schreibt regelmäßig für Fach- und Branchenzeitschriften. Frau von Oppen machte ihre Erfahrungen als Justiziarin eines Immobilienentwicklers sowie insbesondere 16 Jahre als Gründungspartnerin ihrer eigenen auf Energie- und Baurecht spezialisierten Sozietät. Margarete von Oppen studierte Rechtswissenschaften und des Europarecht in Würzburg, Heidelberg und Straßburg. Als Referendarin war sie in Berlin.

Stand 14.10.2019