Matthias Sauer Referat Informationsfreiheitsrecht, Umwelthaftungsrecht, Bessere Rechtsetzung bei BMUB

Herr Sauer studierte in Bonn Rechts- und politische Wissenschaften. 1996 wurde er Mitarbeiter des Bundesumweltministeriums, zunächst im Bereich Atomrecht. 1999 wechselte er nach Berlin in das damalige Grundsatzreferat für fachübergreifendes Umweltrecht. Dort beschäftigte er sich u.a. mit dem Recht der UVP und der SUP auf nationaler, EU- und UN-Ebene, später auch mit dem Umweltgesetzbuch. Parallel war er von 2004 bis 2011 Mitglied und ab 2008 auch Vorsitzender des Implementation Committee der UN ECE Espoo-Konvention. Zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten hat er die Verhandlungen zur EU-Richtlinie 2003/35 sowie die Gesetzgebungsverfahren zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz 2006 und 2013 mitbetreut. Seit 2012 leitet er im Bundesumweltministerium das Referat „Informationsfreiheitsrecht, Umwelthaftungsrecht, Bessere Rechtsetzung“. Zu den Aufgaben des Referates gehört u.a. die UN ECE Aarhus-Konvention. Er ist dadurch Co-Federführer für die laufende UmwRG-Novelle.

Stand 08.05.2017
Seminare mit diesem/r Referent/in
Konferenz
Die Jahreskonferenz Windenergierecht bietet Planern und Projektierern umfassende Einblicke in den aktuellen Stand der Rechtsprechung und Erfahrungswerte aus dem Genehmigungsprozess.
Datum: 
04.07.2017 - 05.07.2017
Ort: 
Berlin
VA-Nummer: 
VA 17-01-01