Veranstaltungsort

Online

Termine

22.07.2021

Veranstaltungszeit

11:00 - 12:30 Uhr

Veranstaltungsnummer

WEB 21-70-33

Teilnahmegebühr

125,00 € | 95,00 € BWE-Mitglieder, zzgl. 19% USt. (Inklusivleistungen)

Sonderkonditionen

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Mit Urteil vom 14.9.2018, Az. V ZR 12/17, hat der BGH die Unwirksamkeit der typischen „Windkraftklauseln“ in EALG-Grundstückskaufverträgen der BVVG festgestellt. Im Nachgang hierzu haben viele betroffene Grundstückseigentümer bzw. WEA-Projektierer gegen die BVVG Ansprüche auf Rückzahlung der Beträge geltend gemacht, die auf der Grundlage der für unwirksam erklärten „Mehrerlösabführungsklausel“ im EALG-Kaufvertrag bzw. aufgrund separater Dreiseitiger Gestattungsverträge an die BVVG gezahlt worden waren. Die BVVG ist diesen Aufforderungen oft widerspruchslos nachgekommen, teilweise hat sie jedoch auch Ansprüche zurückgewiesen und die Zahlungsforderungen sind dann gerichtshängig gemacht worden. Nun liegen erste, aus Betreiber- und Grundstückseigentümersicht nicht ermutigende Entscheidungen des LG Berlin und des Kammergerichts Berlin vor. In diesem Webinar erwartet Sie daher:

  • Vorstellung der Entscheidungen des LG Berlin und des Kammergerichts Berlin
  • daraus folgend: Umgang mit der Zweckbindung in EALG-Verträgen (Mehrerlösabführungsklauseln, Rückkaufrechte etc.)