Veranstaltungsort

Hamburg, Hotel Hafen Hamburg (Anfahrt)

Termine

14.11.2019

Veranstaltungszeit

10:00 - 17:00 Uhr

Veranstaltungsnummer

VA 19-22-02

Teilnahmegebühr

795,00 € | 595,00 € BWE-Mitglieder, zzgl. 19% USt. (Inklusivleistungen)

Sonderkonditionen

Für Studierende und Angestellte von Behörden bieten wir Sonderkonditionen an. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu uns auf.

Zielgruppen

Hersteller von Windenergieanlagen, Netzbetreiber, Projektierer, Stromhändler, Stadtwerke

Handlungsformen der Verwaltung

Erfahren Sie, welche Instrumente der öffentlichen Verwaltungshandlung zur Verfügung stehen und wie diese rechtlich einzuordnen sind. Lernen Sie dabei die Verfahren für das Zustandekommen von Verwaltungsakten kennen und setzen Sie sich mit den wichtigsten Abläufen der Projektplanung auseinander, insbesondere von förmlichen Verfahren, Planfeststellungsverfahren und Rechtsbehelfsverfahren.

Organisation der Verwaltung und deren Zuständigkeiten

Wir zeigen Ihnen, wie die Organisation der Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen aufgebaut ist. Erfahren Sie, welche Behörden im jeweiligen Planungsschritt für Sie zuständig sind. Diskutieren Sie zudem, welche Besonderheiten das Trägerverfahren im Genehmigungsprozess mit sich bringt und welche Rechte und Pflichten Sie innerhalb dieses Verfahrens haben.

Besonderes Verwaltungsrecht für die Windenergie

Unsere erfahrenen Referenten vertiefen Ihr Wissen zu besonderen verwaltungsrechtlichen Fragen rund um die Windparkplanung. Der Fokus liegt hier auf speziellen Fragestellungen im Raumordnungs-, Bau- und Fachplanungsrecht sowie im Umweltrecht und insbesondere dem Immissionsschutzrecht. Ergänzend dazu erfahren Sie, welche windspezifischen Fragestellungen im Wirtschaftsverwaltungs- und Wirtschaftsaufsichtsrecht (Energierecht) geregelt sind.

Nutzen Sie diese Möglichkeit, um sich mit behördlichen und gerichtlichen Zuständigkeiten innerhalb der Projektierung von Windparks auseinanderzusetzen und zielsicher agieren zu können.