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Programm
26.11.2021
- Abgrenzung von Kraftwerkseigenverbrauch, Eigenverbrauch und Drittbelieferung
- Mess- und Abgrenzungspflichten sowie Ausnahmen
- Zulässigkeit und Durchführung einer sachgerechten Schätzung
- Übergangsregelungen bis 31.12.2021
- Meldepflichten
- Gemeinsames Verständnis der Übertragungsnetzbetreiber
- Erste Praxiserfahrungen
- Dr. Bettina Hennig, Rechtsanwältin und Partnerin, von Bredow Valentin Herz Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Programmänderungen vorbehalten