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Erschließungs- und Errichtungsverkehr - Wann sind Kommunen in der Duldungspflicht?
18.02.2021
Online | WEB 21-70-07
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Marion Westphal-Hansen
von Tettau | Rechtsanwälte | PartG mbB
Rechtsanwältin Marion Westphal-Hansen ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seit ihrer Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2000 ist sie auf den Gebieten des Bau- und Umweltrechts sowie zivilrechtlich tätig. Von 2007 bis 2021 arbeitete sie bei Müller-Wrede Rechtsanwälte im Bereich der Erneuerbare Energien. Seit 2021 betreut Sie für die von Tettau Rechtsanwälte PartG mbB Projektierungsunternehmen insbesondere zu Fragen des Bau- und Umweltrecht und sonstigen Fragen des Anlagen-zulassungsrecht. Hinzu kommt eine umfangreiche Beratungstätigkeit zur vertraglichen und dinglichen Sicherung von Grundstücken für EEG-Anlagen.