Veranstaltungsort

Online

Termine

22.02.2023

Veranstaltungszeit

11:00 - 12:30 Uhr

Veranstaltungsnummer

WEB 23-70-09

Teilnahmegebühr

145,00 € | 115,00 € BWE-Mitglieder, zzgl. 19% USt. (Inklusivleistungen)

Sonderkonditionen

Für Studierende und Angestellte von Behörden bieten wir Sonderkonditionen an. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu uns auf.

Zielgruppen

Energieversorgungsunternehmen, Anwälte und Juristen, Behördenmitarbeiter, Projektierer, Stadtwerke

Können Gemeinden zusätzliche  Flächen für die Windenergie bereitstellen, ohne aufwendig und langwierig Ihr gesamtes Gemeindegebiet in die Planung einbeziehen zu müssen? Diese Frage beschäftigte viele Projektierer und Gemeinden in der Vergangenheit. Oftmals zögerten sie, weil die Isolierte Positivplanung zum einen wenig bekannt war und vermeintliche rechtliche Unsicherheiten bestanden.

Nun sind am 01. Februar 2023 zahlreiche gesetzliche Neuregelungen in Kraft getreten. U.A. wird die klassische Konzentrationsflächenplanung für die Windenergie ein Auslaufmodell sein, weil der Gesetzgeber die gesamte Steuerung der Windenergienutzung auf das Modell der „Positivplanung“ umstellt, auch wenn bestehende Konzentrationsplanungen (sofern sie bis 01.02.2024 wirksam geworden sind) zunächst weiter fortgelten. Insbesondere aber schafft das neue Baugesetzbuch nun eine deutliche Klarstellung für das Modell der Isolierten Positivplanung, um einen weiteren Schub für den Ausbau der Windenergie zu erzeugen.

Diese ermöglicht es kommunalen Planungsträgern, zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung auszuweisen, ohne das eigene Planungskonzept in Frage zu stellen oder aufheben zu müssen. Die „isolierte“ Ausweisung einer Eignungsfläche für die Windenergienutzung stellt zwar eine Änderung des geltenden Flächennutzungsplans dar, die erforderlichen Schritte sind allerdings weniger planungs- und kostenintensiv als eine Gesamtflächennutzungsplanung.

Mit der im Energiesicherungsgesetz vorgenommenen Neuregelung hat der Gesetzgeber sowohl Klarstellungen der geltenden Rechtslage vorgenommen, aber auch neue Fragen aufgeworfen, etwa was den Umfang der zusätzlichen Flächenausweisung angeht. Antragsteller, die auf das Inkrafttreten einer neuen Flächenausweisung auf kommunaler Ebene angewiesen sind, dürfte die Neuregelung in § 245e Abs. 4 BauGB besonders freuen. Künftig können Genehmigungen für Windenergieanlagen schon erteilt werden, wenn Entwürfe von Flächennutzungsplänen und Regionalplänen eine bestimmte Qualität erreicht haben. Dies macht die Option einer schnellen Isolierten Positivplanung noch interessanter.
 
In diesem Webinar erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen und den Planungsschritten der "isolierten Positivplanung" auf Flächennutzungsplanebene sowie die aktuellen Entwicklungen zur Positivplanung auf Regionalplanebene. Erfahren Sie Alles zur Einordnung dieser Art der Planung in die künftige Flächenkulisse. Nutzen Sie das gewonnene Wissen, um das Instrument der „isolierten Positivplanung“ auch in den Gemeinden bekannt zu machen, in denen dieses Instrument bislang noch nicht zur Anwendung kommt.

Folgende Inhalte erwarten Sie:

  • „Isolierte“ Positivplanung – Was ist das?
  • Bisherige Rechtslage § 249 BauGB – Stand der Rechtsprechung  
  • „Isolierte“ Positivplanung auf Regionalplanebene
  • Gesetzliche Neuregelung § 245e  Abs. 1 BauGB – Klarstellung und neue Fragen?
  • Chancen für kommunale Planungsträger und Projektierer: Wann macht es Sinn?
  • Einordnung in den Transformationsprozess der Windenergieplanung – Positivplanung als Leitbild?
  • Genehmigung schon bei Planentwurf – ab wann konkret?

Melden Sie sich noch heute an und nutzen Sie das gewonnene Wissen, um das Instrument der „isolierten Positivplanung“ auch in den Gemeinden bekannt zu machen, in denen dieses Instrument bislang noch nicht zur Anwendung kommt.