Die isolierte Positivplanung ermöglicht es Kommunen, zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung auszuweisen, ohne die Ausschlusswirkung älterer Planungen aufzuheben. Die Gesetzesänderung vom Februar 2023 beantwortet wichtige Fragen: Können Gemeinden neue Windflächen bereitstellen, ohne ihr gesamtes Gebiet neu zu planen? Bleibt die Ausschlusswirkung alter Konzentrationsflächennutzungspläne vorerst bestehen?
Diese Planungsart erfordert zwar eine Anpassung des Flächennutzungsplans, ist jedoch deutlich weniger zeit- und kostenintensiv als eine umfassende Neuplanung. Durch die Neuregelung wurde die Rechtslage für diese Planungsform weiter präzisiert, was sie für viele Projektierer*innen und Gemeinden attraktiv macht.
Besonders relevant ist § 245e Abs. 4 BauGB, der Genehmigungen ermöglicht, sobald Planentwürfe eine bestimmte Qualität erreicht haben. Dies macht die isolierte Positivplanung zu einer vielversprechenden Option für eine schnellere Flächenausweisung.
In diesem Webinar erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen und den Planungsschritten der isolierten Positivplanung sowie zu den aktuellen Entwicklungen auf Regionalplanebene.
Folgende Inhalte erwarten Sie:
- Isolierte Positivplanung – Was ist das?
- Bisherige Rechtslage § 249 BauGB
- Gesetzliche Regelung der IPP in § 245e Abs. 1 BauGB – Klarstellungen und verbliebene/ neue Fragen?
- Chancen für kommunale Planungsträger und Projektierer – Wann macht es Sinn?
- Einordnung in den Transformationsprozess der Windenergieplanung – Positivplanung als Leitbild?
- Genehmigung schon bei Planentwurf – Ab wann konkret?
Melden Sie sich noch heute an und nutzen Sie das gewonnene Wissen, um die isolierte Positivplanung auch in den Gemeinden bekannt zu machen, in denen sie bislang noch nicht zur Anwendung kommt.