Mit dem § 6 (vormals §36k) EEG hat der Gesetzgeber einen Mechanismus geschaffen, um Kommunen finanziell an Windenergieprojekten zu beteiligen. Ziel ist eine Erhöhung der Akzeptanz vor Ort. Die Umsetzung der Zahlungen der Betreiber an die Gemeinde muss vertraglich umgesetzt werden. Bei der Fachagentur Windenergie an Land erarbeitet ein Arbeitskreis derzeit unter Beteiligung des BWE dazu einen entsprechenden Mustervertrag, dessen Veröffentlichung Mitte Juni 2021 geplant ist.
In diesem Webinar lernen Sie den Mustervertrag kennen und machen sich mit der Grundstruktur vertraut. Erfahren Sie aus erster Hand, welchen Inhalt und Zweck die einzelnen Regelungen haben. Außerdem werden Ihnen die wesentlichen Vorgaben der Gesetzesnorm für Windanlagenbetreiber vermittelt.
Folgende Inhalte erwarten Sie:
- Wesentliche Vorgaben des § 36k EEG 2021 für Windenergieanlagenbetreiber
- Grundlagen der vertraglichen Ausgestaltung des § 6 EEG 2021
- Der Mustervertrag der FA Wind
- Grundstruktur und Hintergrund
- Inhalt und Zweck der einzelnen Regelungen