Veranstaltungsort

Online

Termine

18.02.2025

Veranstaltungszeit

09:45 - 16:30 Uhr

Veranstaltungsnummer

WEB 25-45-01

Teilnahmegebühr

995,00 € | 745,00 € BWE-Mitglieder, zzgl. 19% USt. (Inklusivleistungen)
Zum Buchungsformular

Sonderkonditionen

Für Studierende und Angestellte von Behörden bieten wir Sonderkonditionen an. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu uns auf.

Zielgruppen

Energieversorgungsunternehmen, Anwälte und Juristen, Behördenmitarbeiter, Projektierer, Stadtwerke

Mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ haben sich die Anforderungen an Regional- und Flächennutzungsplanung grundlegend verändert. Was bedeutet das für Ihre Projekte? Diese Veranstaltung bietet Orientierung zur Flächenausweisung für Windenergie in einem sich rasant wandelnden Rechtsrahmen.

Fläche planen – Windkraft ermöglichen

WindBG, ROG, BauGB – Sie wünschen sich einen Überblick zu den Grundlagen des Planungsrechts? Und der Planungsebenen? Kein Problem. Erfahren Sie, wie Privilegierung und Ausschlussplanung die Nutzung von Flächen für Windenergie prägen und was Sie Flächenplanung und -ausweisung von Windenergie wissen müssen.

Pläne aufstellen: Regional- & Flächennutzungsplanung

Erfahren Sie, wie Aufstellungsverfahren für Regional- und Flächennutzungspläne funktionieren und wie die Öffentlichkeitsbeteiligung abläuft. Was unter harten & weichen Tabukriterien zu verstehen ist und welchen Einfluss das Abwägungsgebot hat, erfahren Sie von unserem erfahrenen Referenten.

Neuregelungen im Praxistest

Der Rechtsrahmen zur Flächenausweisung hat einige sehr wesentliche Neuerungen erfahren. Egal ob, WindBG, BauGB oder ROG – wir verschaffen Ihnen einen Überblick zu den wesentlichsten Änderungen. Lernen Sie, wie das 2%-Ziel umgesetzt wird, was Entprivilegierung bedeutet und wie Vorgaben, wie „Rotor-out“ die Planungspraxis beeinflussen.

Repowering – neu gedacht

Die Neuregelungen im Planungsecht haben auch weitreichende Auswirkungen aus das Repowerig. Wir geben Ihnen ein Update. Erfahren Sie, wie Dank des „Planungsprivilegs“ (§ 245e BauGB) Anlagen auch außerhalb von Vorrangflächen ersetzt werden können!

Sie wünschen sich planungsrechtliche Grundlagen nach neuer Rechtslage?  Melden Sie sich jetzt an und gewinnen Sie Planungssicherheit!