Veranstaltungsort

Hamburg, Gastwerk Hotel Hamburg (Anfahrt)

Termine

17.03.2020

Veranstaltungszeit

09:30 - 17:00 Uhr

Veranstaltungsnummer

VA 20-81-01

Teilnahmegebühr

795,00 € | 595,00 € BWE-Mitglieder, zzgl. 19% USt. (Inklusivleistungen)

Sonderkonditionen

Für Studierende und Angestellte von Behörden bieten wir Sonderkonditionen an. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu uns auf.

Wichtiger Hinweis: Diese Veranstaltung wird als Web-Event stattfinden. Angemeldete Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekommen weiterere Informationen per E-Mail.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV)

Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 die vom Bundeskabinett  beschlossene Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung) zur bedarfsgerechten Befeuerung beraten und dieser mit nur marginalen Änderungen zugestimmt. Die Zustimmung der Bundesregierung zu den Änderungen des Bundesrates wird voraussichtlich am 4. März 2020 erfolgen. In der AVV werden insbesondere die Anforderungen an die Systeme zur Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung festgelegt. Damit ist ein wichtiger Meilenstein für die Einführung der BNK-Technologie genommen worden. Erfahren Sie auf diesem Praxistag, was die Änderung der AVV für die Ausstattung Ihrer Windenergieanlage (WEA) konkret bedeutet!

Festlegung der Bundesnetzagentur

Die Festlegung der Bundesnetzagentur regelt insbesondere die Pflicht zur Ausstattung mit BNK-Systemen sowie Ausnahmen davon bis zur Ausstattungsfrist am 30. Juni 2021. Unsere Referenten erläutern Ihnen, welche Anlagen von der Ausstattungspflicht betroffen sind und geben Ihnen Hinweise, wie Sie die Ausnahme von der Ausstattungspflicht beantragen.

Anforderungen an die Systeme aus Betreibersicht

Die Nachrüstung von BNK-Systemen kann aufwändig sein, da sie in die Anlagensteuerung integriert werden muss. Erfahren Sie, welche Erfahrungen Betreiber von Windenergieanlagen bereits gemacht haben, mit welchen Zeitaufwänden zu rechnen ist und was beim Einbau der Technik beachtet werden muss.

Genehmigungspraxis

Für die Ausstattung Ihrer WEA mit einem BNK-System ist eine bau- und immissionsrechtliche Genehmigung, eine luftverkehrsrechtliche Anerkennung und standortspezifische Prüfung sowie die Genehmigung der Bundesnetzagentur erforderlich. Holen Sie sich auf diesem Praxistag alle nötigen Informationen ein, um eine reibungslose Genehmigung des Systems zu gewährleisten.

Anforderungen und Kontrollen durch die Netzbetreiber

Bei einem Verstoß gegen die Ausstattungspflicht droht der Verlust Ihres Anspruchs auf die Marktprämie. Um dies zu verhindern, müssen Sie die erfolgreiche Ausstattung Ihrer Anlage gegenüber dem Netzbetreiber nachweisen. Erfahren Sie aus erster Hand, welche Nachweispflichten Sie gegenüber Ihrem Netzbetreiber haben und mit welchen Folgen Sie bei Verstößen rechnen müssen.

BNK-Anbietern stellen sich vor

Lernen Sie die verschiedenen BNK-Systeme kennen und kommen Sie mit den Systemanbietern in der Ausstellung direkt ins Gespräch. Sollten Sie Interesse an einem Ausstellungsstand haben, wenden Sie sich bitte an Nikolaus Dinkelacker (n.dinkelacker@wind-energie.de, 0177 / 807 34 72).

Bereiten Sie sich rechtzeitig vor, um der gesetzlich geforderten Pflicht nachzukommen, bis zum 30. Juni 2021 Ihre Windenergieanlagen mit einem BNK-System auszustatten und vermeiden Sie so die Gefahr, Ihre Marktprämie zu verlieren!