Laut der Bundesregierung muss der Verkehrssektor seine Emissionen bis 2030 um 40 bis 42 Prozent im Vergleich zu 1990 mindern. Das bedeutet, dass bis 2030 sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sein sollen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird auch eine flächendeckende Ladeinfrastruktur benötigt. Im „Masterplan Ladeinfrastruktur“ was das Bundeskabinett Ende 2019 beschlossen hat, heißt es, dass potentielle Käufer:innen von E-Autos darauf vertrauen können, immer und überall die passende Ladesäule zu finden und deshalb sollen es bis 2030 eine Million öffentlich-zugängliche Ladepunkte geben.
Mit der Errichtung von öffentlichen sowie privaten Schnellladesäulen, entstehen eine Reihe an rechtlichen Fragestellungen. Diese wollen wir zum einen in diesem Webinar für Sie erläutern. Dabei gehen wir darauf ein, was generell beim Betrieb beachtet werden muss, welche Abgaben und Umlagen anfallen können und welche Messkonzepte und Meldepflichten zu beachten sind.
Aus aktuellem Anlass möchten wir außerdem in einem zweiten Teil auf die zusätzlichen Erlösmöglichkeiten durch die Teilnahme am Treibhausgas-Quotenhandel eingehen. Die Quote soll dafür sorgen, dass Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor in den nächsten Jahren rapide sinken. Das was hierbei genau zu beachten ist erfahren Sie außerdem in diesem Webinar.
Zusammengefasst was Sie in diesem Webinar lernen:
Energierechtliche Rahmenbedingungen für den LS-Betrieb
- Energierechtliche Marktrollen beim Betrieb von Ladesäulen
- Anfall von Abgaben und Umlagen
- Anforderungen an Mess- und Abrechnungskonzepte
- Meldepflichten
Zusätzliche Erlösoptionen durch die Teilnahme am THG-Quotenhandel
- Überblick über die Vorgaben zur Treibhausgasminderung im Verkehrssektor
- Anrechenbarkeit von Elektromobilität
- Praktische Umsetzungsoptionen
Melden Sie sich gleich an, um alle rechtlichen Fragestellungen von der Errichtung öffentlicher & privater Schnellladesäulen beantwortet zu bekommen!