Bedeutung des Scopings und Rechtsgrundlagen
Scoping-Termine dienen im Vorfeld einer notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zur Verfahrensbeschleunigung und sind nach § 5 UVPG geregelt. Im Termin werden Art und Umfang der beizubringenden Unterlagen über die Umweltauswirkungen diskutiert und festgelegt. Dabei nehmen neben dem Vorhabensträger, die Genehmigungsbehörde und die beteiligten Fachbehörden teil. Auch anerkannte Umweltverbände sowie Dritte können beteiligt werden.
Vorbereitung und Durchführung von Scoping-Terminen
Verstehen Sie die Struktur und den Ablauf von Scoping-Terminen. Lernen Sie, welche Unterlagen für die Festlegung des Untersuchungsrahmens notwendig sind und verstehen Sie, welche Bedeutung klare und einheitliche Begriffsdefinitionen im weiteren Verfahren haben. Erhalten Sie zudem praktische Tipps, um inhaltliche Vorab-Diskussionen während des Scopings zu vermeiden.
Kommunikation mit Beteiligten im Vorfeld
Unsere erfahrenen Referenten zeigen Ihnen, welche Themen mit der Genehmigungsbehörde, der Standortgemeinde, Naturschutzverbänden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Vorfeld zu diskutieren sind. Erhalten Sie Einschätzungen, welcher Zeitbedarf für die Vorabklärungen benötigt wird. Diskutieren Sie im Anschluss, wie die Ergebnisse der Vorabkommunikation in die Vorbereitung des Scopings einfließen.
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