Veranstaltungsort

Online

Termine

26.01.2022

Veranstaltungszeit

11:00 - 12:30 Uhr

Veranstaltungsnummer

WEB 22-70-02

Teilnahmegebühr

125,00 € | 95,00 € BWE-Mitglieder, zzgl. 19% USt. (Inklusivleistungen)

Sonderkonditionen

Für Studierende und Angestellte von Behörden bieten wir Sonderkonditionen an. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu uns auf.

Zielgruppen

Betreiber, Betriebsführer, Anwälte und Juristen, Behördenmitarbeiter, Projektierer, Stadtwerke

Vor einem guten halben Jahr verabschiedete sich der Deutsche Bundestag mit dem Beschluss zahlreicher Gesetze und Gesetzesvorhaben in die Sommerpause. Dazu zählte die Neueinführung des §16b BImSchG mit Regelungen zur Verfahrensvereinfachung und zur Erleichterung für materielle Genehmigungsvoraussetzungen beim Repowering.

Schon in den ersten Analysen der Verfahrensvereinfachungen und materiellen Erleichterungen ließen sich schnell zwei Themen herauskristallisieren, die zu diskutieren sein würden und bei denen mit Spannung auf die ersten Anwendungen in der rechtlichen Praxis geblickt wird. Einem dieser beiden Themen, dem Immissionsschutz, wollen wir uns in diesem Webinar widmen und analysieren, was sich geändert hat und an welcher Stelle es noch Unklarheiten gibt:

  • Blick zurück: Überblick über die Regelungen des neuen §16b BImSchG
  • Was meint die Saldierung im Immissionsschutz beim Repowering?
  • Die Grundsäulen des Immissionsschutzes: Vorbelastung, Zusatzbelastung und die maßgebliche Gesamtbelastung – Paradigmenwechsel in § 16 b BImSchG
  • Wahlrecht der Antragsteller zwischen Saldierungsansatz und klassischer Bewertung?
  • Was ist der Bezugspunkt für die „Vorher-/ Nachherbetrachtung“ („Bildung von Repoweringpärchen“?)
  • Für welche Repoweringvorhaben kann die Saldierung genutzt werden?
  • Verhältnis zur Sonderfallprüfung und den Irrelevanzkriterien der TA Lärm
  • Folgen für Bauleitplanung und Regionalplanung

Melden Sie sich an und erfahren Sie, welche Veränderungen für ein Repowering nach §16b BImSchG zum Thema Immissionsschutz relevant sind. Profitieren Sie von der fachlichen Expertise unseres Referenten.

Veranstaltungshinweis:

Am 27. Januar legen wir den Fokus in einem weiteren Webinar zum §16b BImSchG auf den Artenschutz. Da sich der Einführungsblock in beiden Webinaren doppelt, erhalten Sie bei Anmeldung für beide Webinare (WEB 22-70-02 & WEB 22-70-03) 15 Euro Rabatt auf das zweite Webinar. Hier gehts zur direkt zur Anmeldung für das Webinar am 27. Januar 2022. Bitte geben Sie im Feld "Anmerkungen" bei der Anmeldung "Rabatt BImSchG" ein.