Von der artenschutzrechtlichen Ausnahme machen die Genehmigungsbehörden bisher nur sehr vereinzelt Gebrauch. Erst kürzlich hat die Entscheidung des VG Gießen dazu geführt, dass sowohl die Genehmigungsbehörden als auch die WEA-Betreiber von der Möglichkeit der artenschutzrechtlichen Ausnahme Abstand genommen haben. Das Gericht hatte die Ansicht vertreten, dass der Ausnahmetatbestand des § 45 Abs. 7 BNatSchG auf europäische Vogelarten nicht anwendbar sei. Umso mehr hat die brandaktuelle Entscheidung des OVG Münster vom 12.03.2021 (Az.: 7 B 8/21) für die Branche eine wegweisende Bedeutung, in dem die Möglichkeit der artenschutzrechtlichen Ausnahme ausdrücklich bejaht wird.
In diesem Webinar werden wir den aktuellen Stand der Diskussion um die artenschutzrechtliche Ausnahme sowie die aktuellen Entwicklungen anhand der Argumentation des OVG Münster beleuchten. Insbesondere erfahren Sie, ob und welche Verfahrensschritte für die Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme erforderlich sind und welche Vorteile die Entscheidung des OVG Münster für laufende Widerspruchs- und Gerichtsverfahren mit sich bringt.
Folgende Inhalte erwarten Sie:
- Bedeutung der artenschutzrechtlichen Ausnahme für den Windenergieausbau
- Aktueller Stand der Diskussion zur Ausnahme
- Ausnahmeregelung und Tatbestandsvoraussetzungen
- Bisheriger Stand der Auseinandersetzung in der Rechtsprechung (insb. VG Gießen)
- Risiken bei Erteilung einer Genehmigung mit artenschutzrechtlicher Ausnahme
- Entscheidung des OVG Münster
- Ausnahme aus anderen zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses
- Erforderlichkeit der Alternativenprüfung
- Vereinbarkeit mit der Vogelschutzrichtlinie
- Ausblick und Bedeutung der Entscheidung des OVG Münster für die Praxis
Melden Sie sich noch heute an und erfahren Sie, was die neuesten Entwicklungen bei der artenschutzrechtlichen Ausnahme für Ihre Projekte bedeuten!