Die nationale Umsetzung der RED III-Richtlinie steht unmittelbar bevor. Noch vor der Sommerpause wird mit dem Kabinettsbeschluss und dem Einbringen des Gesetzentwurfs in den Bundestag gerechnet. Ziel ist es, dauerhaft ein Sonderregime zu etablieren, das den erneuerbaren Energien eine neue und gestärkte Verantwortung für den Klimaschutz und die Sicherheit der Energieversorgung zuerkennt.
Vorgesehen sind dabei umfangreiche Regelungen für Freiflächen-PVA, sowohl auf bauplanungsrechtlicher Ebene als auch Genehmigungserleichterungen in sog. Beschleunigungsgebieten, die das Herzstück der RED III-Umsetzung bilden.
Aber was bedeutet das für Ihre Projektpraxis konkret? Welche Änderungen bringen die geplanten Neuregelungen für den Verfahrensablauf von FFPV-Projekten? Welche Auswirkungen haben die Beschleunigungsgebiete auf die Erbringung von Kompensationsmaßnahmen bei FFPV-Projekten?
Wir haben Antworten! Folgende Inhalte erwarten Sie:
- Grundlagen in der RED III & Umsetzung auf nationaler Ebene
- Einführung von Beschleunigungsgebieten für Solarenergie gem. § 249c BauGB
- Genehmigungserleichterungen in Beschleunigungsgebieten für Solarenergie
- Auswirkungen auf die Praxis?
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