Nahezu täglich ist es in den Medien zu vernehmen: Die Netze sind ausgelastet, der Netzausbau geht (zu) langsam voran. Dies ist insbesondere für EE-Anlagenbetreibende problematisch, die den Strom ihrer Anlagen ins Netz einspeisen wollen. Denn Strom kann leider – noch – nicht fliegen: Der Netzverknüpfungspunkt (NVP) als die Stelle, an der der Anlagenbetreiber Strom in das Verteilnetz einspeist, ist daher maßgeblich für den Erfolg eines EE-Projekts.
Was aber tun, wenn der Verteilnetzbetreiber trotz Anfrage des Anlagenbetreibers nicht zeitnah einen NVP benennt? Gleiche Frage für den Fall, dass der Verteilnetzbetreiber einen NVP in 10 km Entfernung benennt, weil das Netz an einem näher gelegenen Umspannwerk nach seiner Aussage „voll“ ist? Und wie reagieren, wenn der Anlagenbetreiber einen anderen als vom Verteilnetzbetreiber benannten NVP wählen möchte? Last but not least: Wer zahlt was beim Netzanschluss? Diesen Fragen widmen wir uns im Rahmen des WebSeminars.
Unser Ziel ist es, für derartige Fälle die Rechte des Anlagenbetreibers gegenüber dem Verteilnetzbetreiber nach dem EEG aufzuzeigen und mit praktischen Handlungsempfehlungen zu verknüpfen. Insbesondere sollen auch Wege jenseits der „ausgetretenen Pfade“ aufgezeigt werden: Was ist beim Bau eines anlagenbetreibereigenen Umspannwerks - rechtlich und technisch – zu beachten? Wie gestalte ich die Flächensicherung für das Umspannwerk am geschicktesten? Und muss ich bei der technischen Konfiguration des Umspannwerks vielleicht schon mögliche Abregelungen durch den Netzbetreiber berücksichtigen, um die nicht eingespeisten Strommengen erstattet zu bekommen?
Folgende Inhalte erwarten Sie:
- "Gesamtwirtschaftlich günstigster NVP" als nach dem EEG geschuldeter NVP
- Anlagenbetreiberwahlrecht versus Zuweisungsrecht des Netzbetreibers
- Auskunftsrechte des Anlagenbetreibers gegenüber dem Netzbetreiber
- Abgrenzung von Netzanschluss- und Netzausbaumaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der Kostenverteilung
- Lösungen jenseits "ausgetretener Pfade": insb. Bau eines anlagenbetreibereigenen Umspannwerks
Melden Sie sich noch heute an und erhalten Sie praktische Handlungsempfehlungen, wie Sie Ihre Rechte gegenüber dem Verteilnetzbetreiber durchsetzen können und welche alternative Lösungsmöglichkeiten es bei Verweigerung des Netzanschlusses gibt.