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Referenten
- Prof. Dr. Martin MaslatonMASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Prof. Dr. Martin Maslaton ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Das Unternehmen berät in allen Bereichen des Rechts der Erneuerbaren Energien. Als Hochschullehrer unterrichtet Herr Professor Maslaton das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz. Das historische Know-how resultiert aus einem entsprechenden Geschichtsstudium an der Universität Bonn sowie aus der Promotion bei Prof. Dr. Bernhard Schlink (Der Vorleser) zu einem rechtshistorischen Thema. Er ist Herausgeber und Mitautor des Handbuches "Rechts der Photovoltaik", erschienen in der 3. Auflage. Aspekte des Datenschutzes für Unternehmen der Energiebranche gehen damit seit vielen Jahren einher. Er publiziert und referiert national und international zu diesen Themen, mit denen er sich seit einer Tätigkeit als Referent im Deutschen Bundestag auseinandersetzt. In leitender Funktion ist er in einer Reihe von Branchenverbänden engagiert, insbesondere als Vorstand im Landesverband Sachsen vom Bundesverband Windenergie, stellvertretender Vorsitzender des Energieausschusses der IHK zu Leipzig und Mitglied im Fachausschuss Regenerative Energien im Verein Deutscher Ingenieure (VDI) sowie Vorstandsmitglied im B.KWK.
- Dr. Michael Rolshovenvon Tettau | Rechtsanwälte | PartG mbB Dr. Michael Rolshoven ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Tettau Partnerschaft. Die Kanzlei ist unter Leitung von RA Philipp v. Tettau auf alle Rechtsfragen der Projektentwicklung und -veräußerung im Bereich der Erneuerbaren Energien spezialisiert. Herr Dr. Rolshoven berät seit rund 20 Jahren zahlreiche EEG-Projektierungsunternehmen in allen Fragen des Anlagenzulassungsrechts, des Umweltrechts und des Bau- und Planungsrechts. Zugleich ist Herr Dr. Rolshoven langjähriges Mitglied des Juristischen Beirats des BWE und u.a. auch im BWE-AK Naturschutz aktiv (dort Mitglied des Sprecherkreises).
- Marion Westphal-Hansenvon Tettau | Rechtsanwälte | PartG mbB Rechtsanwältin Marion Westphal-Hansen ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seit ihrer Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2000 ist sie auf den Gebieten des Bau- und Umweltrechts sowie zivilrechtlich tätig. Von 2007 bis 2021 arbeitete sie bei Müller-Wrede Rechtsanwälte im Bereich der Erneuerbare Energien. Seit 2021 betreut Sie für die von Tettau Rechtsanwälte PartG mbB Projektierungsunternehmen insbesondere zu Fragen des Bau- und Umweltrecht und sonstigen Fragen des Anlagen-zulassungsrecht. Hinzu kommt eine umfangreiche Beratungstätigkeit zur vertraglichen und dinglichen Sicherung von Grundstücken für EEG-Anlagen.