Abschlussmeldung BWE Konferenz Windenergierecht

Kontroverse Diskussionen zu den Themen Naturschutz, Luftverkehr und Länderöffnungsklausel

 

Nicht nur die EEG-Novelle treibt die Windbranche um: Gerade jetzt stellen sich die Fragen, wie Unternehmen und Behörden mit aktuellen Änderungen im Planungs- und Naturschutzrecht umgehen sollen. Aus diesem Anlass führte der Bundesverband WindEnergie in Berlin vom 25. – 26. Juni 2014 die Konferenz Windenergierecht durch.

Mit der inhaltlichen Unterstützung der Koordinierungsstelle Windenergierecht unter der Leitung von Prof. Dr. Edmund Brandt konnte eine breite Teilnehmerschaft, bestehend aus Planungsverbänden, Naturschutzbehörden, Genehmigungsbehörden und Branchenvertretern der Windenergie gewonnen werden.

Einhellig war die Position der Windbranchenvertreter, dass es einen großen Handlungsbedarf in Bezug auf die naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative gibt. Nachdem dieser Beurteilungsspielraum inzwischen nicht mehr nur im Bereich des Naturschutzes, sondern auch beim Thema Denkmalschutz und Luftverkehr angewendet wird, herrschen große Verunsicherung und Sorge vor möglicherweise vorschnellen oder gar willkürlichen Entscheidungen.

Zu den Höhepunkten der Veranstaltung gehörte der erstmalig gemeinsame öffentliche Auftritt von Vertretern der Windbranche und der Deutschen Flugsicherung. So kam es zu einem kontroversen Austausch zur gutachterlichen Praxis der DFS in Bezug auf Flugsicherungsradare. Hier gibt es deutliche Interessensunterschiede zwischen der Windbranche und der Luftsicherung aber auch ein Bekenntnis zur gemeinsamen Lösungsfindung. Beide Seiten waren positiv eingenommen von dem inhaltlichen Austausch und wollen den begonnenen Dialog zügig nach der Veranstaltung weiterführen.

Die insgesamt über 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ergriffen die Chance zum Austausch und lobten die Plattform, die die Konferenz Ihnen bot. So hob zum Beispiel Alexander Schweyer von der Ostwind project GmbH die Qualität der Veranstaltung und die Vernetzungsmöglichkeiten mit Fachleuten hervor. Die Veranstaltung war „so hochkarätig und die Diskussionen und Begegnungen so offen“, ergänzte Frank Dollmann von den Stadtwerken Hannover. Eine besondere Einschätzung kam vom Vertreter einer öffentlichen Behörde, Dr. Jens Uhlig vom Planungsverband der Region Chemnitz – trotz dessen, dass die Konferenz von einem Lobbyverband durchgeführt worden sei, wurden öffentliche Belange und ihre Träger und Vertreter sehr gut einbezogen. Aufgrund dieser positiven Resonanz führt der Bundesverband die Rechtskonferenz 2015 fort.

Die nächsten BWE Veranstaltungen, in denen Naturschutz, Luftverkehr und die Länderöffnungsklausel behandelt werden:

Seminar Regional- und Bauleitplanung bei Windprojekten

17. – 18.09.2014 | Hannover

>>zum Programm

Seminar Genehmigungsverfahren – Ablauf, Naturschutz und Luftverkehr

21. – 23.10.2014 | Nürnberg

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Fachtagung Windenergie im Binnenland

26. – 27.11.2014 | Hannover

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Der Bundesverband WindEnergie führt regelmäßig Netzwerk- und Weiterbildungsforen zu aktuellen Themen der Windenergie durch. Informationen zur Anmeldung und das vollständige Veranstaltungsprogramm des BWE finden Sie unter http://www.bwe-seminare.de/veranstaltungen

 

Kontakt:

Thorsten Paulsen, Leiter Veranstaltungen & Corporate Publishing

Bundesverband WindEnergie e.V.

Service Hotline: 030 / 20 164 222

E-Mail: seminare@wind-energie.de