BMWi-Eckpunktepapier zur regionalen Grünstromkennzeichnung

Im Sommer 2015 hatte das BMWi eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um Möglichkeiten einer regionalen Grünstromkennzeichnung im EEG 2016 zu erörtern. Nun hat das Ministerium ein Eckpunktepapier veröffentlicht, in dem es konkrete Vorschläge dazu darlegt.

Regelung von gleitenden Regionen und Regionalnachweisen

Aus Gründen der Akzeptanz müsse zwischen dem Ort, an dem die Erneuerbaren-Anlage steht, und dem Ort, an dem der Verbraucher wohnt, eine räumliche Nähe bestehen. Um zu vermeiden, dass Anlagen, die zwar in der Nähe des Verbrauchers, aber jenseits der fixen Regionengrenze liegen, nicht für die Kennzeichnung genutzt werden können, spricht sich das BMWi für sog. gleitende Regionen aus (statt fixe). Auch könnten so Anlagen aus dem grenznahen Ausland in die regionale Kennzeichnung einbezogen werden, wenn das EEG teilweise für Anlagen im Ausland geöffnet wird.

Die Rolle des Herkunftsnachweisregisters

Der Mechanismus sieht konkret vor, dass das Herkunftsnachweisregister beim Umweltbundesamt Anlagenbetreibern Regionalnachweise für den erzeugten Strom ausstellen kann. Diese Regionalnachweise sollen „der vertraglichen Lieferkette des Stroms“ folgen, heißt es im Eckpunktepapier. Das heißt, dass Energieversorger für ihre Strombezugsmengen automatisch die Nachweise gutgeschrieben bekommen.

Umgang mit Stromlieferungen

Wenn das Unternehmen den Stromlieferungen entsprechende Regionalzertifikate nachweisen kann, kann es gegenüber dem Kunden einen Anteil an Grünstrom ausweisen. Als regionalen Ökostrom definiert das Wirtschaftsministerium dabei solchen, der in einer Region im Umkreis von 50 Kilometern zum Postleitzahlgebiet des Kunden erzeugt wird.

Grünstromkennzeichnung als Thema auf der aktuellen BWE Konferenz

Welche Chancen entstehen nun für die Betreiber von EEG-Anlagen? Antworten auf diese Frage gibt Daniel Hölder von der Clean Energy Sourcing AG auf der BWE-Veranstaltung zu Direktvermarktung und Finanzierung. Die inzwischen traditionelle Frühjahrskonferenz findet dieses Jahr vom 5. - 6. April in Berlin statt.

Hier können Sie das Eckpunktepapier herunterladen.

188
Projektierer, Finanzierer, Direktvermarkter und Investoren müssen sich aufgrund der bevorstehenden EEG-Novelle auf neue Projektlaufzeiten, Risikomaßnahmen und Ertragsaussichten einstellen. Erhalten Sie beim BWE wichtige Informationen und Anregungen.
Datum: 
05.04.2016 - 06.04.2016
Ort: 
Berlin
VA-Nummer: 
VA 16-01-01