Grundstücksicherung durch wasserdichte Pachtverträge und Grundbucheinträge

„Keine Energiequelle wuchs in Deutschland im letzten Jahr mehr als die verhältnismäßig kostengünstige Windkraft“,

so die Einschätzung des Bundesumweltministeriums zum jüngsten Ausbau der Windenergie. In seiner Presseerklärung unterstreicht das BMU, dass sich dieser Ausbautrend fortsetzen wird.

 

Vor allem im Binnenland hat nun eine rasche Grundstücksicherung für die Windenergie oberste Priorität. Vor diesem Hintergrund führte der Bundesverband Windenergie Ende März ein Seminar zum Thema Windpark Bauleitplanung, Pachtverträge und Grundbuchrecht durch.

 

Über 30 Teilnehmer wurden von erfahrenen Juristen in die komplexe Thematik eingeführt. Philipp von Tettau, Rechtsanwalt und stellvertretender Vorsitzender des juristischen Beirats des BWE, unterstich die Bedeutung des Grundbucheintrags für die Windparkplanung. Wichtigstes Ziel sei es, mit dem Grundbucheintrag die Scheinbestandsteileigenschaft  - also die Eigentumsrechte an der Windenergieanlage zu sichern. So gerät das Windenergieprojekt auch bei der Veräußerung des Grundstücks oder der Insolvenz des Grundstückeigentümers nicht in Gefahr. „Interessante, informative und besonders dynamische Veranstaltung“, hob Nils Wiesenmüller von der juwi Wind GmbH hervor.

 

Erlangen Sie das Handwerkszeug für eine solide und vorausschauende Grundstücksicherung auf unserer nächsten Fachveranstaltung zu diesem Thema:

 

Seminar Bauleitplanung, Grundbuchrecht und Pachtverträge bei Windprojekten

04.09.2012 - 05.09.2012 in Düsseldorf