Webinar: Die Stromsteuer in Windparks 2

10. Juli 2018, 15:00 - 16:30 Uhr

Windparkbetreiber werden derzeit zunehmend mit Nachfragen und Aufforderungen der Hauptzollämter konfrontiert, die mit verschiedenen aktuellen Entwicklungen und Änderungen im Stromsteuerrecht zusammenhängen. Viele Betreiber sind verunsichert, was sie den Hauptzollämtern melden müssen und welche Regelungen für sie überhaupt gelten. Im Anschluss an unser erstes Webinar, das die Grundlagen des Stromsteuerrechts darstellte, soll nun in der „zweiten Auflage“ zusätzlich noch auf einige besonders praxisrelevante Einzelfragen eingegangen werden, die zahlreiche Windparkbetreiber derzeit beschäftigen.

 

 

 Im Rahmen dieses Webinars werden wir uns daher mit den folgenden Fragen beschäftigen:

  1. Was hat es mit der „Versorgererlaubnis“ auf sich? Sind Windparkbetreiber überhaupt Versorger im Sinne des Stromsteuerrechts und welche Pflichten folgen daraus? Und welche Folgen hat es, wenn das Hauptzollamt den Betreiber als sogenannten „kleinen Versorger“ einstuft?
  2. Für welche Strommengen gelten Stromsteuerbefreiungen und was ist dafür nachzuweisen, wenn z.B. aus dem Netz bezogener oder selbst erzeugter Strom für Trafos, Fahrstühle oder die Befeuerung verbraucht wird? Und wie kann eine Stromsteuerbefreiung überhaupt konkret geltend gemacht werden?
  3. Wie ist mit „Querlieferungen“ innerhalb von Windparks mit mehreren Betreibern umzugehen? Und was gilt, wenn z.B. eine gemeinsame Infrastruktur- oder Umspannwerkgesellschaft den Strombezug aus dem Netz abwickelt?
  4. Welche Rechtsfolgen sind zu erwarten, wenn Betreiber ihren Pflichten bislang nicht umfassend nachgekommen sind?
  5. Wie sollte man reagieren, wenn das Hauptzollamt nun auf einen zukommt? Welche Formulare sind dann von Bedeutung und wie füllt man diese richtig aus?

Referentin: Dr. Bettina Hennig, Rechtsanwältin, von Bredow Valentin Herz

45,- Euro für BWE-Mitglieder, zzgl. 19% Ust.
75,- Euro für nicht-Mitglieder, zzgl. 19% Ust.

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