Webinar: Nachträgliche naturschutzrechtliche Betriebseinschränkungen für Windenergieanlagen

03. Juni 2019, 14:00 - 15:00 Uhr

Windenergieanlagen, die bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erhalten haben, können während ihrer Laufzeit gezwungen werden, ihren Betrieb einzuschränken. Gründe dafür stehen oft im Zusammenhang mit dem Naturschutz (z. B. das Bekanntwerden von relevanter Fledermausaktivität nach Betriebsaufnahme). Konsequenz der nachträglichen Betriebseinschränkung wären unkalkulierte, hohe Einnahmenausfälle für Betreiber. Mit einem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 13 März 2019, sind nun die rechtlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit von nachträglichen Anordnungen, die Anforderungen an die fachliche Erkenntnissituation und auch die Folgen solcher Anordnungen weiter konkretisiert worden. Die Entscheidung eröffnet allerdings auch die Chance, Strategien im Falle der entsprechenden behördlichen Inanspruchnahme zu entwickeln.

Informieren Sie sich in diesem Webinar zu den folgenden Themen:

  • Grundsätzliche rechtliche Zulässigkeit nachträglicher Anordnungen aufgrund artenschutzrechtlicher Tatbestände.
  • Inhalte und Auswirkungen des Urteils des OVG Lüneburg für Betreiber von Windenergieanlagen.
  • Rechtliche Einordnung und Bewertung der Entscheidung.
  • Wie Sie vorgehen sollten, wenn Ihnen nachträgliche naturschutzrechtliche Betriebseinschränkungen auferlegt werden.

Referent:
Dr. Jörn Bringewat, Rechtsanwalt, von Bredow Valentin Herz Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

59,- Euro für BWE-Mitglieder, zzgl. 19% Ust.
99,- Euro für nicht-Mitglieder, zzgl. 19% Ust.

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Bei einem Webinar handelt es sich um ein online durchgeführtes Seminar (Web-Seminar). Sie können daran direkt an Ihrem Computer teilnehmen und sehen dabei sowohl die Folien als auch die Referentin bzw. den Referenten. Es besteht auch die Möglichkeit Fragen schriftlich zu stellen. Sie brauchen nur einen Computer mit Lautsprechern/Kopfhörern sowie eine stabile Internetverbindung. Die Teilnahme ist auch per App auf dem Smartphone möglich.