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Stellungnahme zum Strommarktgesetz durch Erneuerbare Verbände
Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Strommarktgesetz am 16. März 2016 im Bundestags-Wirtschaftsausschuss haben die Erneuerbaren Verbände eine weitere Stellungnahme eingebracht. Die Stellungnahme wurde im BEE-Kompetenzzentrum Stromnetze erstellt, welches im September 2015 im Zuge der BEE-Verbändeintegration gegründet wurde. Es besteht aus vier hauptamtlichen Mitarbeitern von BEE, BWE, Bundesverband Solarwirtschaft und Fachverband Biogas. Die Leitung hat der BWE übernommen.
Schritt in die richtige Richtung
Grundsätzlich begrüßen die Verbände die Weiterentwicklung des Strommarktes durch die Bundesregierung und deren Absage an Kapazitätsmarktregelungen. Der weiterentwickelte Strommarkt, ergänzt durch die Kapazitätsreserve, sorgt für ausreichend Versorgungssicherheit. Kapazitätsmärkte hätten veraltete Kohlekraftwerke auf Kosten des Klimaschutzes unnötig lange am Netz gelassen. Die Debatte um Kapazitätsmärkte solle beendet werden, damit Akteure volle Planungssicherheit erhalten und der weiterentwickelte Strommarkt seine Wirkung entfalten kann.
Kritik an mangelnder Sektorenkopplung
Die Verbände kritisieren jedoch den Mangel an Vorschlägen für eine Sektoren-Kopplung und die bestehenden Hindernisse für den verstärkten Speichereinsatz. Das laufende Gesetzgebungsverfahren sollte genutzt werden, um die Flexibilität des Strommarktes zu erhöhen. Die ganze Stellungnahme finden Sie im Anhang.
§ 24 EEG wichtiges Thema auf BWE-Veranstaltungen
Mit dem Strommarktgesetz wird auch § 24 EEG und der neue Umgang mit negativen Preisen an der Strombörse geregelt. Ein für die Windbranche entscheidendes Thema. Deswegen wird die Folgenabschätzung auf der Konferenz Finanzierung und Direktvermarktung (Referenten: Hartmut Kluge und Daniel Hölder) und dem Seminar Strommarkt und Windenergievermarktung (Referenten: Philipp von Tettau und Eckhard Kuhnhenne Krausmann) diskutiert.
PDF Download:
Gesetzentwurf zum Strommarktgesetz.
BEE Stellungnahme zum Strommarktgesetz