Dr. Jan Reshöft Rechtsanwalt und Notar bei Rechtsanwaltskanzlei Berghaus, Duin und Kollegen
Dr. Jan Reshöft LL.M., Jahrgang 1972, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und Masterstudiengang Umweltrecht an der Universität Lüneburg. Promotion zum Erneuerbare-Energien-Gesetz, Referendariat beim Oberlandesgericht Hamburg mit Station an der University of Auckland in Neuseeland. Seit Ende 2004 ist Dr. Jan Reshöft Rechtsanwalt in der auf das Recht der Erneuerbaren Energien spezialisierten Kanzlei Berghaus, Duin und Kollegen in Aurich. 2021 folgte die Zulassung als Notar. Im Bereich des Rechts der Erneuerbaren Energien ist Dr. Jan Reshöft Autor diverser Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Herausgeber eines Gesetzeskommentars zum EEG (4. Aufl., 2014). Im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Dr. Jan Reshöft überwiegend befasst mit energierechtlichen Fragestellungen, aber auch mit Mandaten im Bereich des Anlagenzulassungsrechts für Anlagen zur Verstromung Erneuerbarer Energien. Herr Dr. Reshöft ist Sprecher des Arbeitskreises Direktvermarktung beim Bundesverband WindEnergie e.V.