Veranstaltungsort

Online

Termine

26.09.2023

Veranstaltungszeit

09:00 - 12:30 Uhr

Veranstaltungsnummer

WEB 23-65-09

Teilnahmegebühr

495,00 € | 395,00 € BWE-Mitglieder, zzgl. 19% USt. (Inklusivleistungen)

Sonderkonditionen

Für Studierende und Angestellte von Behörden bieten wir Sonderkonditionen an. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu uns auf.

Zielgruppen

Betreiber, Betriebsführer, Energieversorgungsunternehmen, Anwälte und Juristen, Kaufmännische Betriebsführer, Behördenmitarbeiter, Projektierer, Stadtwerke, Technische Betriebsführer

Änderungen einer bereits erteilten Genehmigung stellen für Betreiber häufig eine Herausforderung dar. Sie werden notwendig, wenn beispielsweise vor der Errichtung der Anlagentyp gewechselt werden muss oder nach der Errichtung Änderungen an der Software oder am Generator vorgenommen werden. Stets stellt sich dabei die Frage, ob die geplanten Änderungen nur anzeigebedürftig sind, weitere Genehmigungen (z. B. eine Baugenehmigung) eingeholt werden müssen oder eine Änderungsgenehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt werden muss.

Auch inhaltlich stellen sich je nach Gegenstand der Änderungen Teile der Genehmigungsfrage neu. Insbesondere wenn zwischenzeitlich Änderungen in der Rechtslage eingetreten sind (prominentes Beispiel: Einführung der 10-H-Regel in Bayern oder anderer Abstandsregelungen) oder ein anderer Betreiber einen konkurrierenden Antrag in unmittelbarer Nähe zum Anlagenstandort eingereicht hat, wird der Umfang und die Rechtswirkung der Änderungen relevant. Wer nicht klug handelt, riskiert Fehler, die sich auf den Betrieb und die Rendite negativ auswirken können. Wird ein konkurrierender Antrag übersehen oder falsch gewertet, können z.B. Lärmkontingente entfallen oder im worst-case der Standort gefährdet werden. 
In diesem WebSeminar erfahren Sie, wie sich nachträgliche Änderungen auf die Genehmigungslage auswirken und welche formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllt werden müssen. 

Folgende Inhalte erwarten Sie:

  • Grundlagen zu Anzeigen nach § 15 BImSchG und Änderungsgenehmigungen nach § 16 BImSchG
  • Erfordernisse von anderen Genehmigungen für nachträgliche Änderungen (Reichweite der Konzentrationswirkung)
  • Umgang mit Änderungen in den Phasen vor und nach der Errichtung
  • Umgang mit Konkurrenzsituationen bei nachträglichen Änderungen

Melden Sie sich jetzt an und informieren Sie sich, um im Falle einer Änderung an Ihrer genehmigten WEA keine Risiken einzugehen!