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Programm
27.03.2012
- Einfluss des Raumordnungsrechts auf die Bauleitplanung
- Abwägungsgebot und typische Abwägungsfehler
- Bauleitplan-Aufstellungsverfahren im Überblick
- Zentrale Begriffe: Bauleitplan, B-Plan, FNP
- Dr. Michael Rolshoven, Rechtsanwalt, Kanzlei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
- Stellung des B-Plans im System der Bauleitplanung
- BauGB-Novelle 2012: zu § 249 BauGB (neu)
- Funktion und Inhalt des Flächennutzungsplans bei der WKA Nutzung
- Qualifizierter und einfacher Bebauungsplan
- Dr. Michael Rolshoven, Rechtsanwalt, Kanzlei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
- Rechtliche Grundlagen
- Möglichkeiten und rechtliche Grenzen
- Fallbeispiele
- Gefahren und Handlungsempfehlungen
- Dr. Michael Rolshoven, Rechtsanwalt, Kanzlei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
- Städtebaulicher Vertrag statt Bebauungsplan?
- Festsetzungen zu Abstandsflächen zulässig?
- Artenschutzrecht
- Dr. Michael Rolshoven, Rechtsanwalt, Kanzlei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
28.03.2012
- Vertragsschluss / Stellvertretung
- Auswirkungen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Laufzeit und Kündigungsklauseln
- Marion Westphal-Hansen, Rechtsanwältin, Kanzlei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
- Weshalb dingliche Sicherung? Von der Scheinbestandsteilseigenschaft und der Insolvenz
- Gestaltung sachgerechter Bewilligungen für dingliche Rechte
- Wann und wie sind dingliche Sicherheiten und Ansprüche hierauf übertragbar?
- Philipp von Tettau, Rechtsanwalt und Gründungspartner, Kanzlei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
- Schriftform: Grundlagen
- Besondere Schriftformprobleme: Anlagen, Nachträge, Heilungsklausel
- Haustürwiderruf: Voraussetzungen eines Haustürgeschäftes, Anforderungen an die Widerrufsbelehrung
- Marion Westphal-Hansen, Rechtsanwältin, Kanzlei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
- Bedeutung des Grundbuchrangs / Entschärfung von Rangproblemen
- Die Vormerkung und ihre Wirkungen
- Dingliche Rechte in der Grundeigentümerinsolvenz / die isolierte Dienstbarkeit
- Philipp von Tettau, Rechtsanwalt und Gründungspartner, Kanzlei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Programmänderungen vorbehalten