Das OVG Greifswald hat in seinem Urteil vom 07.02.2023 in einer bestechenden Klarheit die Untätigkeit des StALU in einem BImSch-Verfahren zur Genehmigung einer Windenergieanlage als nicht hinnehmbar gerügt. Nach jahrelangem "Ping-Pong" zwischen der Denkmalschutzbehörde und der Genehmigungsbehörde fiel der Ball im Verfahren irgendwann herunter und keine der beiden Behörden wollte ihn mehr aufnehmen. Das Gericht zieht hier einen Schlussstrich: die Genehmigungsbehörde muss (selbst) entscheiden. Dass die Errichtung jeder einzelnen Windenergieanlage im überragenden öffentlichen Interesse liegt (§ 2 EEG), stellt das Gericht so umfassend fest, dass daran keine Zweifel mehr bleiben.
Im Webinar soll u.a. beleuchtet werden:
• der Verfahrenshergang
• die dezidierten Urteilsgründe
• ableitende Maßnahmen für die Verfahrenspraxis
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