Veranstaltungsort

Online

Termine

30.03.2023

Veranstaltungszeit

11:00 - 12:30 Uhr

Veranstaltungsnummer

WEB 23-70-24

Teilnahmegebühr

145,00 € | 115,00 € BWE-Mitglieder, zzgl. 19% USt. (Inklusivleistungen)

Sonderkonditionen

Für Studierende und Angestellte von Behörden bieten wir Sonderkonditionen an. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu uns auf.

Zielgruppen

Anwälte und Juristen, Banker, Behördenmitarbeiter, Energieversorgungsunternehmen, Finanzierer, Projektierer, Stadtwerke

Das EEG 2023 hat zahlreiche Neuerungen für Bürgerenergiegesellschaften geschaffen: Neben der Öffnung für PV-Projekte gab es zahlreiche rechtliche Neuerungen. Diese weisen sowohl Chancen als auch Risiken auf. Letztere sollten bekannt sein, um entscheiden zu können, ob sich die Option „Bürgerenergiegesellschaft“ lohnt. 

Wie also sieht die Bürgerenergiegesellschaft im Sinne des EEG 2023 aus? Was sind die Vor- und Nachteile der Bürgerenergiegesellschaft? Und wie verhält es sich mit der Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz: Sind Bürgerenergiegesellschaften davon (immer) betroffen oder gibt es Alternativen zur Prospektpflicht? Wenn ja, wie sind diese ausgestaltet und praktisch handhabbar? Und vor allem: sind sie rechtssicher? Letztlich sei auch die kritische Frage in Richtung des Gesetzgebers erlaubt: Wird das Ziel der Akteursvielfalt und der lokalen Verankerung vor Ort durch die Neuerungen des EEG 2023 eher befördert oder erschwert und welche Änderungen auf gesetzgeberischer Ebene wären wünschenswert?

In unserem Webinar erhalten Sie Antworten auf folgende Fragestellungen:

  • Was sind die Voraussetzungen der Bürgerenergiegesellschaft im Sinne des EEG 2023?
  • Welche Vorteile weist eine Bürgerenergiegesellschaft gegenüber einem „normalen“ Projekt auf?
  • Welche Nachteile oder Risiken sind mit der Bürgerenergiegesellschaft verbunden?
  • Besteht bei jeder Bürgerenergiegesellschaft eine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz?
  • Gibt es Alternativen zur Prospektpflicht und wie sehen diese aus?
  • Wird der Gesetzgeber mit der Bürgerenergiegesellschaft des EEG 2023 dem Ziel der lokalen Akteursvielfalt gerecht?

Melden Sie sich an und erfahren Sie, in welchen Fällen eine Bürgerenergiegesellschaft die geeignete Form für Ihr Windprojekt ist.