Veranstaltungsort

Online

Termine

19.01.2022

Veranstaltungszeit

11:00 - 12:30 Uhr

Veranstaltungsnummer

WEB 22-70-01

Teilnahmegebühr

125,00 € | 95,00 € BWE-Mitglieder, zzgl. 19% USt. (Inklusivleistungen)

Sonderkonditionen

Für Studierende und Angestellte von Behörden bieten wir Sonderkonditionen an. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu uns auf.

Zielgruppen

Betreiber, Betriebsführer, Energieversorgungsunternehmen, Anwälte und Juristen, Projektierer, Technische Betriebsführer

Seit dem Jahr 2017 müssen alle Akteure des Strom- und Gasmarktes sich selbst und ihre Anlagen im Marktstammdatenregister registrieren. Dies betrifft insbesondere die Betreiber von Erneuerbaren Energien-Anlagen. Mit der einmaligen Registrierung ist es aber nicht getan – es besteht eine Verpflichtung zur kontinuierlichen Aktualisierung der Daten und Meldung bestimmter „Meilensteine“ im „Leben“ einer EE-Anlage. Überdies ist die Meldung zum Markstammdatenregister eine Weichenstellung für ein jedes EE-Projekt. Denn sie taucht immer wieder auf: Beispielsweise bei der Frage, ob eine Teilnahme an der Ausschreibung der BNetzA zum Erhalt eines Zuschlags zulässig ist oder bei der Taktik der Gebotsabgabe, wenn bei der Meldung vielleicht ein Fehler unterlaufen ist, sowie bei der Verlängerung der Realisierungsfrist eines Zuschlags. Welche genauen Daten aber sind es, die gemeldet werden müssen? Und wo ist dies geregelt? Welche Sanktionen treten ein, wenn Meldepflichten verletzt werden? Steht bei einer unterbliebenen Meldung zum Markstammdatenregister gar die EEG-Vergütung auf dem Spiel? Dieses und zahlreiche andere Fragen treiben viele Anlagenbetreiber um. Denn das Markstammdatenregister und die dazugehörige Verordnung sind (leider) mit zahlreichen Stolperfallen versehen, die auf den ersten Blick für den Anlagenbetreiber oft nicht erkennbar sind. Ziel des Webinars ist es, diese Stolperfallen aufzuzeigen und zu vermeiden.

Folgende Inhale erwarten Sie:

  • (Erstmalige) Meldepflichten von Anlagenbetreibern zum Register 
  • Aktualisierungspflichten und „Datenpflege“
  • Sanktionen bei Verstößen gegen die Marktstammdatenregisterverordnung 
  • Risiken des Vergütungsverlustes nach EEG
  • Auswirkungen des Markstammdatenregisters auf die Teilnahme an Ausschreibungen