Mit der Innovationsausschreibung am 1. September 2020 sollten erstmalig insbesondere drei „innovative“ Elemente getestet werden: U.a. eine fixe Marktprämie, eine Bezuschlagungsgrenze der eingereichten Angebote im Falle einer Unterdeckung und technologische Entwicklungen im Segment der sogenannten Anlagenkombination. Die Ausschreibung war deutlich überzeichnet. Bereits im Jahr 2021 werden zwei Ausschreibungen zu in Summe 500 MW folgen, in den weiteren Jahren soll das Instrument noch weiter ausgebaut werden.
In diesem Webinar lernen Sie die seit dem 1.1.21 geltenden Anpassungen der Kernelemente und den rechtlichen Rahmen der Innovationsausschreibung kennen und Sie erfahren, welche Elemente für Windprojekte interessant sind. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich frühzeitig mit diesem auch für die Weiterentwicklung des EEG wichtigen Ausschreibungssegment zu beschäftigen.
Folgende Inhalte erwarten Sie:
- Geänderte Kernelemente und rechtlicher Rahmen der Innovationsausschreibung
- Wirkung der fixen Marktprämie und Umgang mit Zusatzerlösen
- Elemente der Anlagenkombination
- Wettbewerbssituation der Technologien untereinander
Machen Sie sich mit dem rechtlichen Rahmen und der Funktionsweise der Innovationsausschreibung nach der EEG-2021-Novelle vertraut und beschäftigen Sie sich frühzeitig mit diesem auch für die Weiterentwicklung des EEG wichtigen Ausschreibungssegment!