Veranstaltungsort

Online

Termine

21.01.2021

Veranstaltungszeit

09:30 - 12:00 Uhr

Veranstaltungsnummer

WEB 21-10-01

Teilnahmegebühr

0,00 € | 0,00 € BWE-Mitglieder, zzgl. 19% USt. (Inklusivleistungen)

Sonderkonditionen

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Grundlegende Probleme des EEG 2021 als politische Herausforderungen in Mitteldeutschland

Die BWE-Landesverbände von Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen wenden sich in diesem kostenlosen Länderspezial grundlegenden rechtlichen Problemen im EEG 2021 und schwerpunktmäßig den daraus folgenden spezifischen politischen Fragen zu, die letztlich bis in die Projektebene hineinwirken.

Die Herausforderungen aus drei Bereichen des EEG 2021 werden in diesem Rahmen aufgezeigt und diskutiert.

§ 1 Abs. 5 EEG 2021 – Verpasste Chance?

Erste gerichtliche Erfahrungen lassen Skepsis aufkommen, ob der (ursprünglich) in § 1 Abs. 5 EEG 2021 vorgesehene Programmsatz, wonach die Errichtung von EE-Anlagen im öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient, in der Verwaltungsverfahrens- und Gerichtsrealität weiterhilft.
 Würde eine oder gleich diverse Verfassungsänderungen einen größeren Erfolg bewirken? In Sachsen sieht sogar die Koalitionsvereinbarung eine Verfassungsänderung vor. Was ist zu tun?!

§ 98 EEG 2021 - Berichtspflicht oder Änderung der Planungsgesetze?

§ 98 EEG 2021 schreibt eine umfassende Berichtspflicht der Länder vor. Gleichsam flankierend zu den grundlegenden Vorschriften des EEG soll so die Bundesregierung dazu in die Lage versetzt werden mittels dieser Pflicht der Länder die jeweiligen länderspezifischen Fortschritte zur Realisierung der Energiewende beurteilen zu können. Ein Sanktionsmechanismus scheidet schon zuständigkeitshalber aus. Flächenbereitstellung kann mithin insbesondere durch die nach § 99 EEG statuierten Pflicht kaum auf den Weg gebracht werden. Wäre demgegenüber nicht eine oder mehrere Änderungen der bzw. des Landesplanungsgesetzes zielführend und politisch realisierbar insbesondere in Sachsen-Anhalt?

 § 36 „X!" EEG 2021 - Bürgerbeteiligung nach EEG 2021 versus länderspezifischer Regelungen

Akzeptanz mittels finanzieller Bürgerbeteiligung hat sich gleich zu einer Zauberformel entwickelt. Unter anderem das Land Mecklenburg-Vorpommern hat dazu Vorstellungen in Gesetzesform auf den Weg gebracht (BürgerbeteiligungsG MV). Letzteres wird vor dem Bundesverfassungsgericht wohl mit Erfolg aufgegriffen werden. Der Bund ist von Zwangsabgaben weitestgehend im EEG abgerückt. Thüringen geht andere Wege politisch und gesellschaftlich mehr Akzeptanz zu erzeugen.

Erfahren Sie in diesem kostenlosen Länderspezial der BWE-Landesverbände von Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen, welche politischen Handlungsnotwendigkeiten sich aus dem EEG 2021 für Mitteldeutschland ableiten lassen und diskutieren Sie darüber mit uns.